Mit der Rentengarantiezeit sichert ein Versicherungsunternehmen dem Versicherten zu, die Altersrente aus der kapitalbildenden Versicherung mindestens für einen zuvor festgelegten Zeitraum (z. B. fünf oder zwölf Jahre), nach dem Tod des Versicherten, an den/die Bezugsberechtigten auszuzahlen.
In vielen kapitalbildenden Versicherungen wird eine sogenannte Rentengarantiezeit angeboten. Doch was verbirgt sich hinter einer Rentengarantiezeit und welche Besonderheiten sollte man als Versicherungsnehmer dazu beachten?
Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine zusätzlich Todesfallabsicherung, ab Rentenbeginn. Vor dem vereinbarten Rentenbeginn können Sie – bis kurz vor Beginn – noch festlegen für welchen Zeitraum die Rentengarantiezeit festgeschrieben werden soll.
Tipp » Mehr Leistung kostet auch mehr Geld bzw. minimiert im Regelfall die monatliche Rente aus dem bestehenden Versicherungsvertrag.
Wenn der Versicherte bereits eine Altersrente aus der Versicherung erhält und während der vereinbarten Rentengarantiezeit verstirbt, erhält der Bezugsberechtigte die Altersrente gemäß der Rentengarantiezeit anteilig.
Abrufphase
Ein Beispiel: Der Versicherungsnehmer bezieht seine Rente mit dem 65. Lebensjahr. Genau 5 Jahre später, mit 70 Jahren, verstirbt der Versicherungsnehmer (Leistungsbezieher). Er hatte eine 10-jährige Rentengarantiezeit, ab Rentenbeginn, vereinbart.
Die verbleibenden 5 Jahre der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird ab dem Zeitpunkt des Todes für weitere 5 Jahre an die bezugberechtigte Person, die vertraglich hinterlegt wurde, ausgezahlt.
Oft kann die Altersrente aus der Rentengarantiezeit als Einmalzahlung oder als laufende Rente in Anspruch genommen werden.
Unterversicherungsverzicht – so funktionert´s »
Die Rentengarantiezeit wird im Regelfall bei Vertragsabschluss individuell festgesetzt. Allerdings kann die Rentengarantiezeit vor dem Start (zumeist bis zu 3 Monate vor Rentenzahlungsbeginn) des Rentenzahlungsbeginns verkürzt oder verlängert werden.
Weiterhin beeinflusst die vereinbarte Dauer der Rentengarantiezeit die Höhe der monatliche Altersrente. Schließlich muss diese – wenn auch kleine – Zusatzleistung integriert und folglich einkalkuliert werden.
Bei vielen Verträgen beträgt die Mindestlaufzeit der Rentengarantiezeit 1 Jahr, die maximale Rentengarantiezeit ist in der Regel vom Rentenbeginnalter abhängig und kann oft folgendermaßen oder individuell gewählt werden:
- Rentenbeginnalter bis 60 Jahre – Rentengarantiezeit 25 Jahre
- Rentenbeginnalter 61 bis 70 Jahre – Rentengarantiezeit 15 Jahre
- Rentenbeginnalter bis 71 bis 75 Jahre – Rentengarantiezeit 10 Jahre
- Rentenbeginnalter ab 76 Jahre – Rentengarantiezeit 5 Jahre
Eine individuelle Rentengarantiezeit beträgt maximal 40 Jahre und kann höchstens bis zum 90. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Tipps
Die Rentengarantiezeit darf die durchschnittliche Lebenserwartung des Versicherten (häufig ist der Versicherte derselbe wie der Versicherungsnehmer) nicht überschreiten. Die durchschnittliche Lebenserwartung für die Rentengarantiezeit leitet sich aus der Sterblichkeitstafel (Statistik) für die Bundesrepublik Deutschland ab.
Je länger die Rentengarantiezeit vereinbart wird, desto geringer wird die Altersrente ausfallen, da diese Zusatzleistung zusätzlich einkalkuliert werden muss. Demnach sollte man sich gut berechnen wie viel einem dies tatsächlich wert ist.
Umgehen kann man diese Entscheidung durch eine einmalige Kapitalzahlung. Jedoch bietet nicht jeder private Vorsorgevertrag, im Rahmen einer Versicherung, diese vorteilhafte Wahlmöglichkeit. Weiterhin sind eventuell bestimmte steuerliche Gesetzgebungen zu beachten.