Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Oktober 2005 mithilfe diverser Urteile verkündet, dass Versicherungs- gesellschaften verpflichtet sind, den Versicherten, die ihre Lebensversicherung gekündigt haben, einen Mindest- rückkaufswert zu erstatten.
Laut BGH sind von diesem Urteil sämtliche Lebensversicherungen betroffen, die bis Mitte 2001 abgeschlossen wurden. Daher haben die Versicherungsnehmer gekündigter Verträge von Lebensversicherungen Anspruch auf eine Mindestrückzahlung.
Diese Mindestrückzahlung der Lebensversicherung bemisst sich anhand der eingezahlten Beiträge und beträgt ca. 40% des eingezahlten Geldes. Bei Lebensversicherungen die schon nach einer kurzen Versicherungslaufzeit gekündigt wurden, wirkt sich dieses BGH Urteil besonders stark aus.
Vor diesem Urteil wäre es Kunden einer solchen Lebensversicherung fast unmöglich gewesen, überhaupt eine Rückerstattung zu erhalten, da die Abschlusskosten und der Stornoabzug die anfänglichen Beiträge der Lebensversicherung vereinnahmt hätte.
Kunden, die Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben oder eine Kündigung in Erwägung ziehen, können sich das genaue BGH Urteil unter Urteil lesen (Az: IV ZR 162/03) ansehen.
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