Die Elektronikversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen, die durch den Umgang mit elektronischen Geräten (z. B. unsachgemäße Handhabung) und durch ihr Abhandenkommen auftreten können.
Bei der Elektronikversicherung unterscheidet man zwischen zwei Varianten:
- Einzelversicherung: Es werden ausschließlich die Geräte mit einer Elektronikversicherung versichert, die in der Police dokumentiert sind. Wird die Absicherung zusätzlicher Geräte gewünscht, muss dies dem Versicherer gesondert mitgeteilt werden.
- Pauschalversicherung: Hier werden alle elektronischen Geräte bis zur Versicherungssumme zusammen versichert. Vorteilhaft in dieser Variante der Elektronikversicherung ist, dass der Versicherte Geräte neuanschaffen oder austauschen kann ohne dies der Versicherung jeweils mitteilen zu müssen. Wird jedoch die vereinbarte Versicherungssumme der Elektronikversicherung überschritten, empfiehlt es sich eine Anpassung vorzunehmen um den optimalen finanziellen Schutz zu gewährleisten.
Wenn ein Schadenfall einer Elektronikversicherung eintritt, erhält der Versicherte Entschädigung entweder in Form von Wiederbeschaffung bzw. Wiederinstandsetzung (Naturalersatz) oder durch eine
Die Höhe der Prämie der Elektronikversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind: Höhe der Versicherungssumme, des gewünschten Versicherungsumfangs, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre) einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung sowie der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Elektronikversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der Elektronikversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
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