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Hundehaftpflicht Berlin

Hundehaftpflicht Berlin – Pflicht seit 2011 in Berlin.
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten (Tierhalter) vor
Schadenersatzansprüchen Dritter – Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

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Hundehaftpflicht Berlin

Hundehaftpflicht Berlin

Eine Hundehaftpflicht* (Tierhalterversicherung) schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter, infolge von

  • Personenschäden (z.B. Verletzung oder gar Tod),
  • Sachschäden (z.B. Beschädigung fremden Eigentums) und
  • Vermögensschäden (z.B. bei Verdienstausfall).

In einem Schadensfall überprüft der Versicherer prinzipiell für den Versicherungsnehmer inwieweit aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtregelungen – privatrechtlichen Inhalts (Zivilrecht) – eine Schadensersatzpflicht besteht.

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    Das bedeutet für Sie als Hlater bzw. Versicherungsnehmer, dass immer ein passiver Rechtsschutz in die Hundehaftpflichtversicherung inbegriffen ist. Sollte die Überprüfung des Versicherers ergeben, dass die geltend gemachten Ansprüche unberechtigt sind und es notwendig wird, wehrt der Versicherer für seinen Versicherungsnehmer den Anspruch ab. Im Streitfall sogar vor Gericht. Der aktive Rechtsschutz ist in einer Rechtsschutzversicherung inbegriffen und sollte – je nach Wunsch und Bedarf – parallel überprüft und abgeschlossen werden.

    Sofern Gegenstände beschädigt oder zerstört werden, leistet der Versicherer der Hundehaftpflicht zum Zeitwert und nicht wie beispielsweise in der Hausratversicherung zum Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert. Meistens kann es bei elektronischen Geräten, aufgrund des rasanten Wertverlustes, einen deutlichen Unterschied bewirken. Die sog. Handyversicherung (Gegenstandsversicherung) oder eine Instrumentenversicherung verschafft dem Versicherungsnehmer einen deutlich besseren Schutz gegen Schäden.

    Hundehaftpflicht Berlin

    Hundehaftpflicht – was bedeutet das genau?

    Die Schadensersatzpflicht ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Die gesetzliche Regelung finden Sie im § 833 des BGB. Die Leistungspflicht zur Hundehaftpflicht* des Versicherers ist im § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) nachzulesen.

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    Eine Hundehaftpflichtversicherung* schützt den Versicherten (Tierhalter) vor Ansprüchen Dritter im Rahmen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aufgrund seiner Hundehaltung entstehen können.

    Seit 2011 ist die Hundehaftpflicht z.B. in Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg eine gesetzliche vorgeschriebene Pflichtversicherung. Die damalige Übergangsregelung wurde demnach abgeschafft.

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    Regelung nach § 833 des BGB - Haftung des Tierhalters

    „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

    Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

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    Hundehaftpflicht Berlin

    Kurzübersicht wichtiger Leistungen

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    Personen-, Sach- und Vermögensschädensschäden

    Jede Hundehaftpflichtversicherung* versichert Personen-, Sach und Vermögensschäden – im Regelfall weltweit. Das bedeuet für Sie in den benannten Ebenen umfassend gegen Ansprüche Dritter geschützt zu sein.

    Auch Hundewelpen sind ab Geburt mitversichert und sollten – sofern der Hund hinzukommtzeitnah der Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherer bieten für den zweiten Hund einen Nachlass an, z.B. 25% vom Jahresbeitrag.

    Schäden durch die Ausscheidungen des Hundes sind ebenso mitversichert.

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    Erstattung zum Neuwert

    Grundlegend werden Schäden aus einer Haftpflichtversicherung nur zum Zeitwert erstattet. Dennoch bieten seit einiger Zeit viele Versicher den Ersatz zum Neuwert an, wenn die beschädigte Sache z.B. 1 oder max. 2 Jahre alt ist. Zudem ist die Leistunghöhe der Hundehaftpflichtversicherung in solchen Schadensfällen überwiegend begrenzt. In den sog. „Premiumtarifen“ ist eine Leistungsbegrenzung oft nicht vorgesehen. Sollte eine Begrenzung der Leistung vorgesehen sein, ist diese überwiegend sehr lebensnah gestaltet.

     

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    Ungewollter Deckakt

    Sollte ihr versicherter Hund einen anderen Hund ungewollt decken, tritt die Hundehaftpflichtversicherung für geltend gemachte Schäden ein.

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    Hundesportliche Veranstaltungen

    Nimmt ihr Hund an hundesportlichen Veranstaltungen und Wettbewerben teil (z. B. Agility) oder an Hundeschauen, Hunderennen, Turnieren,  (auch Hundeschlittenrennen) sowie die Vorbereitung (Training) hierzu ist dies im Regelfall in der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert.

    Auch in Hundeschulen (Hundelehrgang und Hundeprüfung) und wegen Schäden an Figuranten oder Scheinverbrechern besteht Versicherungsschutz.

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    Mietsachschäden

    Sollte Ihr Hund einen Schaden an einem gemieteten oder sonstigem Inventar, dass Ihnen der Vermieter stellt verursachen, ist dies durch die Hundehaftpflichtversicherung – im Regelfall – mitversichert (Tarif prüfen!).

    Das bedeutet, dass Beschädigungen oder Zerstörung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden (aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften) versichert sind.

    Hundehaftpflicht Berlin – Kundenbewertungen

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    „Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.“

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    Tino M.

    Kunde seit 2006

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    „Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten. In diesem Sinne.“

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    Marcel B.

    Kunde seit 2004

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    „Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!“

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    Silvana P.

    Kundin seit 2015

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    Gute Gründe

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    Unabhängig

    Als Versicherungsmakler arbeite ich ausschließlich für Sie, meine Kunden. Das verschafft Ihnen ein hohes Maß an Transparenz und die Sicherheit sich das möglichst beste ‚Preis-Leistungs-Verhältnis‘ einzukaufen.

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    Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und erfreuen Sie sich an dem Nutzen. Telefonisch, online oder offline – Sie entscheiden. Auch im Schadensfall erhalten Sie meine umfassende Unterstützung.

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    Im Mittelpunkt stehen Ihre Wünsche und Ziele. Dadurch bringen wir nachhaltige und wesentliche Ergebnisse hervor, die zu Ihnen passen. Auch das Miteinander halten wir zusammen für Sie fest. Denn eine ‚Partnerschaft‘ ist immer individuell.

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    Hundehaftpflicht Berlin: Urteile

    Hier finden Sie interessante Urteile, die dem Thema Hundehaftpflichtversicherung zugeordnet sind.

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    Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

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    Eine gesetzliche Krankenversicherung kann Anspruch wegen Kosten der Behandlung der bei ihr Versicherten gegenüber einem Tierhalter haben; Urteil des Landgericht Coburg vom 22.7.2011 – Az.: 13 O 150/11. Eine Frau war gesetzlich krankenversichert. Sie lief auf dem Gehweg. Plötzlich rannte ein Hund, der an langer Leine angeleint war, laut bellend und knurrend auf die Frau zu. Deswegen stürzte die Frau. Es kam zu komplizierten Unfallfolgen und einer teuren sowie langwierigen Behandlung. Diese ...
    Haftung auch im Zweifelsfall

    Haftung auch im Zweifelsfall

    Der Hundehalter bzw. die Haftpflichtversicherung eines Hundehalters muss für den von einem Hund verursachten Schaden in voller Höhe haften, wenn nicht zweifelsfrei geklärt ist, dass der Schaden auch ohne Verschulden des Hundes eingetreten wäre; OLG Hamm, Urteil vom 21.7.2008 – Az. 6 U 60/08. Hintergrund dieser Entscheidung war ein Hund, der entgegen einer städtischen Verordnung nicht angeleint herumlief und den Weg einer Fahrradfahrerin kreuzte. Die Radfahrerin stürzte. Diese Sturzschäden ...
    Hundebiss nicht versichert

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    Wird ein Familienmitglied von einem gehaltenen Hund gebissen, kann ein Anspruch aus Tierhalterhaftung entfallen, Thüringer Oberlandesgericht – 4 U 420/09. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass ein Familienmitglied einer Großfamilie, dass wenig Kontakt zu dem im Hause gehaltenen Schäferhund hatte, diesen befreien wollte, als sich das Tier an seiner eigenen Kette verfing. AnzeigeDaraufhin biss der Hund zu. Auch der Hinweis des gebissenen Familienmitgliedes, es habe sich weder um das Tier ...
    Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

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    Eine Gebäudeversicherung kann nicht unbedingt Rückgriff bei einem Halter eines Hundes nehmen, dessen Tier durch Zerfetzen einer Klorolle das Waschbecken verstopft und dadurch einen Wasserschaden verursacht; Urteil des Landgericht Hannover vom 23.3.2000 -Az.:19 S 1968/99. Ein Hundehalter sperrte seinen Hund in die Toilette ein. In der Toilette zerkratzte das eingesperrte Tier eine Toilettenrolle und verstopfte damit den Abfluss des Waschbeckens. Es kam deswegen zu einem Wasserschaden. ...
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    Sicherheit: Hundehaftpflicht Berlin

    Schutz vor unbegrenzten Ansprüchen!

    Die Hundehaftpflichtversicherung schützt den Halter vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Im Ernstfall verteidigt die Hundehaftpflicht den Halter sogar vor Gericht.

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