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Hundehaftpflichtversicherung Berlin

Hundehaftpflichtversicherung Berlin – Pflicht in Berlin.
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den
Versicherten (Halter) vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

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Hundehaftpflichtversicherung Berlin

Hundehaftpflichtversicherung Berlin

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter, infolge von

  • Personenschäden (z.B. Verletzung oder gar Tod),
  • Sachschäden (z.B. Beschädigung fremden Eigentums) und
  • Vermögensschäden (z.B. bei Verdienstausfall).

In einem Schadensfall überprüft der Versicherer immer für seinen Versicherungsnehmer inwieweit aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (Zivilrecht) eine Schadensersatzpflicht besteht.

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    Das bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer, dass grundlegend ein passiver Rechtsschutz in den Vertrag inbegriffen ist. Sollte die Prüfung des Versicherers ergeben, dass die gestellten Ansprüche unberechtigt sind und es notwenig wird, wehrt der Versicherer für seinen Versicherungsnehmer den Anspruch ab – im ärgsten Fall auch vor Gericht. Der aktive Rechtsschutz ist in der Rechtsschutzversicherung versichert und sollte – je nach Bedarf – parallel geprüft und abgeschlossen werden.

    Sofern Gegenstände beschädigt oder zerstört werden, leistet der Versicherer einer Hundehaftpflichtversicherung zum Zeitwert und nicht wie z.B. in der Hausratversicherung zum Neuwert oder Wiederbeschaffungswert. Insbesondere bei elektronischen Geräten kann dies aufgrund des rasanten Wertverlustes einen deutlichen Unterschied ausmachen. Eine Handyversicherung oder Instrumentenversicherung bietet hierzu einen deutlich verbesserten Schutz gegen Schäden.

    Hundehaftpflichtversicherung Berlin

    Hundehaftpflicht – was bedeutet das genau?

    Die Schadensersatzpflicht ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Die gesetzliche Regelung findet man im § 833 des BGB. Die Leistungspflicht des Versicherers ist im § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben.

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    Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten (Tierhalter) vor Ansprüchen Dritter im Rahmen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aufgrund seiner Hundehaltung entstehen können.

    Seit dem 01.01.2010 ist die Hundehaftpflichtversicherung in Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg eine Pflichtversicherung. Die bisherige Übergangsregelung wurde damit abgeschafft. Seit dem 01.07.2011 gilt die Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung auch in Niedersachsen.

    BGB § 833 – Haftung des Tierhalters
    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

     

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    Hundehaftpflichtversicherung Berlin

    Kurzübersicht wichtiger Leistungen

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    Personen-, Sach- und Vermögensschädensschäden

    Jede Hundehaftpflichtversicherung versichert Personen-, Sach und Vermögensschäden – im Regelfall weltweit. Das bedeuet für Sie in den benannten Ebenen umfassend gegen Ansprüche Dritter geschützt zu sein.

    Auch Hundewelpen sind ab Geburt mitversichert und sollten – sofern der Hund hinzukommtzeitnah der Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherer bieten für den zweiten Hund einen Nachlass an, z.B. 25% vom Jahresbeitrag.

    Schäden durch die Ausscheidungen des Hundes sind ebenso mitversichert.

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    Mietsachschäden

    Sollte Ihr Hund einen Schaden an einem gemieteten oder sonstigem Inventar, dass Ihnen der Vermieter stellt verursachen, ist dies durch die Hundehaftpflichtversicherung – im Regelfall – mitversichert (Tarif prüfen!).

    Das bedeutet, dass Beschädigungen oder Zerstörung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden (aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften) versichert sind.

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    Ungewollter Deckakt

    Sollte ihr versicherter Hund einen anderen Hund ungewollt decken, tritt die Hundehaftpflichtversicherung für geltend gemachte Schäden ein.

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    Hundesportliche Veranstaltungen

    Nimmt ihr Hund an hundesportlichen Veranstaltungen und Wettbewerben teil (z. B. Agility) oder an Hundeschauen, Hunderennen, Turnieren,  (auch Hundeschlittenrennen) sowie die Vorbereitung (Training) hierzu ist dies im Regelfall in der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert.

    Auch in Hundeschulen (Hundelehrgang und Hundeprüfung) und wegen Schäden an Figuranten oder Scheinverbrechern besteht Versicherungsschutz.

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    Erstattung zum Neuwert

    Grundlegend werden Schäden aus einer Haftpflichtversicherung nur zum Zeitwert erstattet. Dennoch bieten seit einiger Zeit viele Versicher den Ersatz zum Neuwert an, wenn die beschädigte Sache z.B. 1 oder max. 2 Jahre alt ist. Zudem ist die Leistunghöhe der Hundehaftpflichtversicherung in solchen Schadensfällen überwiegend begrenzt. In den sog. „Premiumtarifen“ ist eine Leistungsbegrenzung oft nicht vorgesehen. Sollte eine Begrenzung der Leistung vorgesehen sein, ist diese überwiegend sehr lebensnah gestaltet.

     

    Hundehaftpflichtversicherung Berlin – Kundenbewertung

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    „Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!“

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    Silvana P.

    Kundin seit 2015

    Hundehaftpflichtversicherung Berlin

    Gute Gründe

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    Unabhängig

    Als Versicherungsmakler arbeite ich ausschließlich für Sie, meine Kunden. Das verschafft Ihnen ein hohes Maß an Transparenz und die Sicherheit sich das möglichst beste ‚Preis-Leistungs-Verhältnis‘ einzukaufen.

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    Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und erfreuen Sie sich an dem Nutzen. Telefonisch, online oder offline – Sie entscheiden. Auch im Schadensfall erhalten Sie meine umfassende Unterstützung.

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    Im Mittelpunkt stehen Ihre Wünsche und Ziele. Dadurch bringen wir nachhaltige und wesentliche Ergebnisse hervor, die zu Ihnen passen. Auch das Miteinander halten wir zusammen für Sie fest. Denn eine ‚Partnerschaft‘ ist immer individuell.

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    Hundehaftpflichtversicherung Berlin

    Hundehaftpflichtversicherung Berlin: Urteile

    Hier finden Sie interessante Urteile, die dem Thema Hundehaftpflichtversicherung zugeordnet sind.

    Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

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    Eine gesetzliche Krankenversicherung kann Anspruch wegen Kosten der Behandlung der bei ihr Versicherten gegenüber einem Tierhalter haben; Urteil des Landgericht Coburg vom 22.7.2011 – Az.: 13 O 150/11. Eine Frau war gesetzlich krankenversichert. Sie lief auf dem Gehweg. Plötzlich rannte ein Hund, der an langer Leine angeleint war, laut bellend und knurrend auf die Frau zu. Deswegen stürzte die Frau. Es kam zu komplizierten Unfallfolgen und einer teuren sowie langwierigen Behandlung. Diese ...
    Haftung auch im Zweifelsfall

    Haftung auch im Zweifelsfall

    Der Hundehalter bzw. die Haftpflichtversicherung eines Hundehalters muss für den von einem Hund verursachten Schaden in voller Höhe haften, wenn nicht zweifelsfrei geklärt ist, dass der Schaden auch ohne Verschulden des Hundes eingetreten wäre; OLG Hamm, Urteil vom 21.7.2008 – Az. 6 U 60/08. Hintergrund dieser Entscheidung war ein Hund, der entgegen einer städtischen Verordnung nicht angeleint herumlief und den Weg einer Fahrradfahrerin kreuzte. Die Radfahrerin stürzte. Diese Sturzschäden ...
    Hundebiss nicht versichert

    Hundebiss nicht versichert

    Wird ein Familienmitglied von einem gehaltenen Hund gebissen, kann ein Anspruch aus Tierhalterhaftung entfallen, Thüringer Oberlandesgericht – 4 U 420/09. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass ein Familienmitglied einer Großfamilie, dass wenig Kontakt zu dem im Hause gehaltenen Schäferhund hatte, diesen befreien wollte, als sich das Tier an seiner eigenen Kette verfing. AnzeigeDaraufhin biss der Hund zu. Auch der Hinweis des gebissenen Familienmitgliedes, es habe sich weder um das Tier ...
    Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

    Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

    Eine Gebäudeversicherung kann nicht unbedingt Rückgriff bei einem Halter eines Hundes nehmen, dessen Tier durch Zerfetzen einer Klorolle das Waschbecken verstopft und dadurch einen Wasserschaden verursacht; Urteil des Landgericht Hannover vom 23.3.2000 -Az.:19 S 1968/99. Ein Hundehalter sperrte seinen Hund in die Toilette ein. In der Toilette zerkratzte das eingesperrte Tier eine Toilettenrolle und verstopfte damit den Abfluss des Waschbeckens. Es kam deswegen zu einem Wasserschaden. ...
    Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

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    Eine Gebäudeversicherung kann nicht unbedingt Rückgriff bei einem Halter eines Hundes nehmen, dessen Tier durch Zerfetzen einer Klorolle das Waschbecken verstopft und dadurch einen Wasserschaden verursacht; Urteil des Landgericht Hannover vom 23.3.2000 -Az.:19 S 1968/99. Ein Hundehalter sperrte seinen Hund in die Toilette ein. In der Toilette zerkratzte das eingesperrte Tier eine Toilettenrolle und verstopfte damit den Abfluss des Waschbeckens. Es kam deswegen zu einem Wasserschaden. ...
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    Ein Auszug der Anbieter

    Sicherheit: Hundehaftpflichtversicherung Berlin

    Schutz vor unbegrenzten Ansprüchen!

    Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Halter vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Sogar vor Gericht verteidigt die Hundehaftpflichtversicherung den Halter.

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