Gemäß § 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes für Schäden, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen, persönlich haftbar zu machen. Daher ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung für diese Berufsgruppe ratsam.
Versicherte Risiken der Diensthaftpflichtversicherung sind:
- Die Deckungssumme der Diensthaftpflichtversicherung beträgt zumeist 10 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden.
- Die Absicherung gegen Vermögensschäden kann zusätzlich in die Diensthaftpflichtversicherung integriert werden.
- Kosten eines Rechtsstreits mit dem Anspruchssteller.
- Die Diensthaftpflichtversicherung enthält in der Regel auch eine Privathaftpflichtversicherung.
- Der Verlust von Dienstschlüsseln (zumeist auf 15.000 EUR begrenzt) kann mithilfe der Diensthaftpflichtversicherung versichert werden.
- Der dienstliche Umgang mit Geräten des Dienstherren.
- Eine Diensthaftpflichtversicherung beinhaltet die Nachhaftung (oft fünf Jahre).
Der Beitrag einer Diensthaftpflichtversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: der gewünschten Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Diensthaftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der Diensthafthaftpflichtversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
Im Versicherungslexikon blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚D‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚D‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚D‚ und » verwandte Themen

D&O Managerhaftung – D und O Versicherung

Delkredereversicherung

Direktversicherung

Direktzusage

Dread-Disease-Versicherung
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zur Diensthaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
