Eine D&O-Managerhaftung (Directors & Officers-Versicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen (Versicherungsnehmer) für seine leitenden Angestellten und Organe (versicherte Person) abschließt.
Daher schützt eine D&O-Managerhaftung auch nur die versicherten Angestellten & Organe vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) und gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung).
Als Bemessungsgrundlage für den Schutz einer D&O-Managerhaftung gilt die vereinbarte Versicherungssumme, die von der versicherten Person und deren Handlungsspielraum abhängig ist.
Die Höhe der Prämie der D&O-Managerhaftung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind: Höhe der Versicherungssumme, der gewünschten Versicherungsumfang, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre) einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der D&O-Managerhaftung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der D&O-Managerhaftung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
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