Eine Flottenversicherung sichert den Fuhrpark von Unternehmen ab. Sie unterteilt sich in die Bestandteile:
- Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflicht – PflVG § 1),
- Teilkaskoversicherung (optional),
- Vollkaskoversicherung (optional),
- Schutzbrief (optional)
- Rabattretter (optional)
- Eigenschäden und
- ggf. einer Insassenunfallversicherung und
- weiteren Bestandteilen für Firmen, z.B. GAP-Deckung (optional).
Unternehmen sichern mit der Flottenversicherung (auch Fuhrparkversicherung genannt) ihre KFZs mit einem speziellen Rahmenvertrag ab, da die Prämien der Flottenversicherung überwiegend geringer ausfallen als eine einzelne Autoversicherung je Kfz.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Inhaltsverzeichnis zur Flottenversicherung
» Flottenversicherung: Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
» Fahrzeuggruppen in der Flottenversicherung
» Kfz-Haftpflichtversicherung in der Flottenversicherung
» Flottenversicherung: Versicherungsbeitrag der Teilkaskoversicherung
» Flottenversicherung: Versicherungsbeitrag der Vollkaskoversicherung
» Vollkaskoversicherung: Faktoren für den Beitrag
» Die Ruheversicherung in der Flottenversicherung
» Der Umfang in der Ruheversicherung
» Die beitragspflichtige Ruheversicherung
» Wiederanmeldung → Ende der Ausserkraftsetzung
» Musterkündigung zur Flottenversicherung
» Tipps zur Flottenversicherung
» Kontakt » Nachricht schreiben
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen KFZs und schützt den Versicherten gegen Ansprüchen Dritter in Form von:
- Personenschäden
- Sachschäden und
- Vermögensschäden
Die Höhe der Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung kann von Versicherung zu Versicherung mit Abweichungen ausfallen. Sie entspricht jedoch mindestens der gesetzlichen Mindestdeckung:
- 7,5 Mio Euro für Personenschäden,
- 1,22 Mio Euro für Sachschäden und
- 50.000,- Euro für Vermögensschäden
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungen, gilt dies ebenso in der Flottenversicherung.
Beispiel: Übersicht der Fahrzeuggruppen einer Flottenversicherung
Flottenversicherung: Fahrzeuggruppen
Hier sehen Sie ein Beispiel wie Fahrzeuge einer Flottenversicherung in verschiedene Fahrzeuggruppen unterteilt werden. Diese sind auch in direkter Abhängigkeit zum Beitrag bzw. zur Prämie für die unterschiedlichen Fahrzeugtypen der Flottenversicherung. Das Risiko für Selbstfahrvermietfahrzeuge ist hierbei nicht berücksichtigt.
» Gruppe 1 | » Gruppe 2 |
Pkw | Anhänger (Werkverkehr) |
Lieferwagen (Werkverkehr) | Gabelstapler |
Lkw (Werkverkehr) | Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger |
Zugmaschinen (Werkverkehr) | Selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen |
Sonder-Kfz - Werkstattwagen | Mähdrescher |
Leichenwagen | Pferdetransporter (Motorwagen und Anhänger) |
Selbstfahrender Verkaufswagen | Selbstfahrende Arbeitsmaschinen → Auto-/ Mobilkran, Betonpumpe / Betonmischer, Erd- und Straßenbaufahrzeuge, sonstige Fahrzeuge |
Straßenreiniger, Müll- / Fäkalienabfuhrwagen | Sonderanhänger |
Abschleppwagen |
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Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
Voraussetzung für die Anrechnung ist grundlegend, dass die Person, die die SF-Klasse erhalten möchte, ein berechtigter Fahrer des Kfz´s ist bzw. war, von dem die SF-Klasse übertragen werden soll.
Bild von Mikes-Photography auf Pixabay
Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung in der Flottenversicherung
Näheres zur Kfz-Haftpflicht in der Flottenversicherung
Die meisten Versicherungsgesellschaften einer Kfz-Haftpflichtversicherung bieten an, die Deckung auf eine unbegrenzte Höhe zu erweitern. Diese Erweiterung erhöht dann auch den Versicherungsbeitrag, jedoch in einem sehr geringen Maße. Wenn Schäden über die Deckung der Versicherung hinausgehen, haften je nach Schadensfall / Ausgangssituation entweder der Fahrzeughalter oder der Fahrer.
Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung einer Flottenversicherung gilt der sog. Kontrahierungszwang. Das heißt das Versicherungsunternehmen muss den Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen bzw. bestätigen.
Eine Ausnahme stellt hierbei die fehlende Bonität des Versicherungsnehmers (natürliche oder juristische Person) dar. In diesem Fall wird überlicherweise kein Versicherungsschutz über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus gewährleistet.
Das bedeutet, dass man auch keine Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung und/oder Vollkaskoversicherung) für seine Flottenversicherung abschließen kann. Sollte der Versicherungsnehmer bereits mehrere Veträge bei ein und derselben Versicherungsgesellschaft haben, kann es eine Ausnahmeregelung geben, um den Versicherungsschutz für das KFZ zu verbessern.
Die Beiträge einer Kfz-Haftpflichtversicherung in der Flottenversicherung können sich von Versicherer zu Versicherer erheblich unterscheiden. Der Schadenfreiheitsrabatt (ein Bonus/Malus-System, basierend darauf wie lange der Vertrag schadenfrei läuft) kann die Versicherungsprämie um bis zu 75 % reduzieren. Wenn besonders viele Schäden auftreten, wird ein Zuschlag berechnet (bis zu 260 % der Normalprämie).
Des Weiteren werden die Prämien einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit Hilfe festgeschriebener- und statistischer Merkmale berechnet:
- Der Typklasse des Fahrzeuges (Schadenhäufigkeit & Reparaturkosten eines bestimmten Fahrzeugmodells).
- Der Regionalklasse des Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit in einer bestimmten Region).
Zudem haben folgende Kriterien ebenfalls Einfluss auf die Prämienberechnung einer Kfz-Haftpflichtversicherung:
- die jährliche Fahrleistung
- das Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer,
- der Neuwert und/oder der Zeitwert des Fahrzeuges
- Eintragungen im Verkehrszentralregister (Punktestand) – unter Umständen
- Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers und/oder des Fahrers
- Alter des Versicherungsnehmers / der Fahrer
- der regelmäßige Abstellplatz des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeuge
Kaskoversicherung für die Flottenversicherung
Die Kaskoversicherung schützt den Versicherten gegen Vermögensschäden am Fahrzeug wie z. B. Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl. Dabei wird zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung unterschieden.
Die Teilkaskoversicherung ist eine Kaskoversicherung mit einem begrenztem Deckungsumfang in der Flottenversicherung.
Versicherte Gefahren in einer Teilkaskoversicherung sind:
- Brand,
- Explosion,
- Diebstahl,
- Sturm,
- Hagel,
- Blitzschlag,
- Überschwemmung,
- Zusammenstoß mit Haarwild (eventuell auch mit Haustieren – Definition kein Haarwild)
- Glasbruch,
- Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss.
Flottenversicherung: Informationen zum Beitrag/Prämie der Teilkaskoversicherung.
Flottenversicherung: Versicherungsbeitrag der Teilkaskoversicherung
Die Prämie einer Teilkaskoversicherung richtet sich unter anderem nach der Typklasse (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt). Desweiteren hängt die Höhe des Beitrags zusätzlich von der Regionalklasse ab. Weitere Kriterien sind z. B. durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter und Alter des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten Fahrers.
Wenn ein Selbstbehalt/ Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst – z.B. 150,- Euro je Schadensfall) vereinbart wird, ist der Versicherungsschutz günstiger.
Flottenversicherung: Informationen zum Beitrag/Prämie der Vollkaskoversicherung.
Flottenversicherung: Versicherungsbeitrag der Vollkaskoversicherung
Wichtig zu wissen:
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet immer die Leistungen der Teilkaskoversicherung.
Die Leistungen der Teilkaskoversicherung sind:
Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss.
Die Vollkaskoversicherung der Flottenversicherung und schützt zusätzlich vor Schäden, die durch einen Unfall oder mutwillige/ böswillige Handlungen fremder Personen entstanden sind.
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Der Versicherungsbeitrag zur Vollkaskoversicherung richtet sich nach:
Viele Flottenversicherungen bzw. Versicherer von Fuhrparks verwenden einen sog. ‚Stückbeitrag‘ und eine eigene ‚Matrix‘ zur Einstufung des jeweiligen Fahrzeugs. Diese Matrix ist ähnlich konfiguriert wie das herkömmliche Rabattsystem der Kfz-Versicherer im privaten Segment.
Ausschlaggebend ist ebenso, ob es sich um einen Pkw, Lieferwagen oder einen Lkw handelt. Die Nutzung wird in Werkverkehr (eigene Sachen transportieren) und Güterverkehr (für Dritte Warem transporteren) unterteilt und stellt eine maßgebliche Größe zur Beitragberechnung dar.
Unterteilt wird zur Bewertung des Beitrags (Regelfall) wie folgt – Kurzform:
- Pkw (Diesel oder Benziner), z.B. bis 150 kW
- Pkw (Diesel oder Benziner), z.B. ab 150 kW
- Lieferwagen, z.B. bis 65 kW
- Lieferwagen, z.B. über 65 kW
- Lkw bis 3,5 Tonnen
- Lkw ab 3,5 Tonnen
- im Regelfall wird der Schadenverlauf von der Vorversicherung(!) verlangt
- nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) | wird überwiegend ’nur‘ im Hintergrund geführt
- nach der Typenklasse
- der zugeordneten Regionalklasse
- der Jahresfahrleistung
- dem Fahrzeugalter (je neuer → in der Regel meist preiswerter)
- dem Nutzer- bzw. Fahrerkreis (Alter, Führerscheindatum etc.) | nicht immer zutreffend
Viele entscheiden sich in der Vollkaskoversicherung für eine feste Selbstbeteiligung, z.B. 300,- Euro oder 500,- Euro je Schadenfall. Durch den vereinbarten Selbstbehalt wird der Versicherungsbeitrag (Prämie) in der Vollkaskoversicherung günstiger.
Die Ersparnis je Fahrzeug fällt im Regelfall nicht sonderlich ins Gewicht. Dennoch ist beispielsweise eine Ersparnis von 120,- Euro p.a. – je Fahrzeug – relevant. Schließlich entspricht dies, z.B. bei 20 ziehenden Fahrzeugen, satten 2.400,- Euro.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung zahlt Versicherungsleistungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kfz-Insassen, z. B. infolge von Unfällen (Definition), die im Zusammenhang mit dem versicherten Kraftfahrzeug stehen. Zudem muss der Unfall in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Benutzen, Be- und Entladen, Lenken oder Abstellen des versicherten KfZs stehen.
Der Versicherer leistet Entschädigungen für Tod, Invalidität, Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit. Die Vertragsgestaltung einer Flottenversicherung und ihren abgesicherten Risiken kann sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden.
Versicherer bieten in einer Flottenversicherung über den eben genannten Standardschutz ergänzende Bausteine wie z. B.:
- die „Mallorca-Police”, eine Absicherung von Mietfahrzeugen im Ausland
- die Absicherung von Schäden durch Marderbisse und deren Folgeschäden
- die Erweiterung der Teilkaskoversicherung auf Schäden durch Kollision mit Säugetieren und/oder Vögeln.
Die Höhe der Versicherungsprämie einer Flottenversicherung hängt unter anderem von der Anzahl der Fahrzeuge, den Fahrzeugtypen, der Art der Nutzung, den schadenfreien Jahren und – besonders bei Personenwagen – vom Zulassungsbezirk ab.
Zusätzlichen Einfluss auf die Prämie einer Flottenversicherung hat unter Umständen die jährliche Fahrleistung und der überwiegende Abstellort der Fahrzeuge.
Die Ruheversicherung in der Flottenversicherung
Außerbetriebsetzung | Ruheversicherung | Wiederanmeldung
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Wird das versicherte Fahrzeug der Flottenversicherung außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch die Flottenversicherung nicht beendet.
Der Vertrag der Flottenversicherung geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung an die Versicherung übermittelt.
Sollte der Versicherungsnehmer (Firma) die uneingeschränkte
Fortsetzung des vereinbarten Versicherungsschutzes verlangen oder die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen betragen, geht der Vertrag der Flottenversicherung in keine beitragsfreie Ruheversicherung über.
Die vorstehenden Regelungen gelten in der Flottenversicherung nicht für:
- Verträge mit einer kürzeren Vertragsdauer als ein Jahr
- für Wohnwagenanhänger und
- Fahrzeuge, die kein amtliches Kennzeichen führen.
Der Umfang der Ruheversicherung
Die Ruheversicherung in der Flottenversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer, während der Dauer der Außerbetriebsetzung, einen eingeschränkten Versicherungsschutz.
Die Ruheversicherung umfasst im Regelfall
- die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs,
- die Teilkaskoversicherung, sofern für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung bestand,
- die personenbezogenen Leistungen des Schutzbriefes für das Fahrzeug
- als auch die Umweltschadenversicherung, sofern mitversichert.
Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
Finden Sie hilfreiche Informationen zur fristgerechten Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung » inkl. Musterschreiben, Tipps und Fristen für das Jahr 2022.
Die beitragspflichtige Ruheversicherung
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Besteht für das Kfz der Flottenversicherung keine Kfz-Haftpflichtversicherung oder Teil- und/oder Vollkaskoversicherung, kann eine Ruheversicherung abgeschlossen werden.
Die Pflichten des Versicherungsnehmers während der Ruheversicherung
- das Kfz steht z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz, z. B. durch eine Hecke, Mauer oder Zaun umschlossen.
Das Auto darf nicht nur vorübergehend abgestellt werden. Weiterhin darf das Fahrzeug außerhalb des Abstellortes nicht bewegt werden. Wird diese Pflicht verletzt, ist der Versicherer – ohne Beschränkung in der Kfz-Haftpflichtversicherung – leistungsfrei.
Wiederanmeldung / Ende der Außerbetriebsetzung
Wird ein Fahrzeug der Flottenversicherung erneut zugelassen, lebt der ursprünglich vereinbarte Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung sollte der Flottenversicherung umgehend mitgeteilt werden, z.B. per E-Mail.
Das Ende des Vertrages und der Ruheversicherung
Nach 18 Monaten der Außerbetriebsetzung endet der Vertrag zur Flottenversicherung und infolge die beitragsfreie Ruheversicherung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Meldet der Versicherungsnehmer das Auto während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung (eVB) eines anderen Versicherers wieder an, hat die ‚aktuelle Versicherungsgesellschaft‘ das Recht, den Vertrag fortzusetzen und die andere Versicherungsgesellschaft zur Aufhebung des Vertrages aufzufordern.
Wird dies nicht realisiert, gilt ab Tag der Wiederanmeldung der Versicherungsschutz über die ’neue Versicherung‘ und die Ruheversicherung endet zum selben Zeitpunkt.
Kündigungsvorlage zur Flottenversicherung
Musterkündigung zur Flottenversicherung
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Firmenname oder Vorname/n Familienname
Straße, Hausnummer
PLZ Stadt
Name der Versicherungsgesellschaft
Straße, Hausnummer oder Postfach
PLZ Stadt
Stadt, den Tag.Monat.Jahr
Fristgerechte Kündigung der Flottenversicherung
Rahmenvertragsnummer (optional):
Versicherungsnummer:
Kennzeichen des Fahrzeugs:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in kündige den o.g. Vertrag fristgerecht zum ‚Tag. Monat. Jahr‘. Sollte der Termin nicht möglich sein, kündige ich zum erstmöglichen Termin.
Weiterhin bitte ich um eine schriftliche Bestätigung meiner Entscheidung, bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.
Zwischenzeitlich verbleibe ich mit Dank und freundlichen Grüßen
Unterschrift
Firmenstempel (optional)
Vorname/n Familienname » bzw. wie Sie immer unterschreiben
Hilfreiche Tipps zur Flottenversicherung
Tipps
Oft gibt es weitere Tarifmerkmale der Versicherer einer Kfz-Versicherung. Da sich diese allerdings verändern können, empfiehlt es sich, regelmäßig eine Überprüfung des Vertrages vorzunehmen. Aufgrund der allgemeinen Vertragslaufzeit (grundlegend 1 Jahr!) bietet sich die jährlich Überprüfung der bestehenden Flottenversicherung an.
Über die Sinnhaftigkeit einer Insassenunfallversicherung streiten sich die Geister. Grundlegend kann man dazu sagen, dass alle Insassen, außer der Fahrer, über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert sind.
Nichtsdestotrotz kann eine Insassenunfallversicherung einen deutlich verbesserten Versicherungsschutz bieten, sofern dies gewünscht ist und der Insasse bzw. die Insassen keine eigenständige private Unfallversicherung (Eigenvertrag) besitzen.
Denn in diesem Fall sichert diese bestehende Unfallversicherung die Folgen eines Unfalls ab. Sie gilt nämlich weltweit und 24 Stunde je Tag. Auch bei der passiven Teilnahme in einem Kriegsgebiet.
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