In der Ansparphase wird das Bausparguthaben durch regelmäßige und/oder unregelmäßige Einzahlungen erreicht.
Ein Bausparvertrag wird nur dann zuteilungsreif, wenn das Mindestsparguthaben nach Ablauf einer bestimmten Laufzeit (Mindestlaufzeit) und Erreichung einer bestimmten Kennzahl (Mindestbewertungszahl) erreicht wird.
Sobald die Zuteilungsreife des Bausparvertrages erlangt wird, erhält der Sparer Anspruch auf das Darlehen um es z. B. zum Eigentumserwerb oder zur Modernisierung zu nutzen. Das Darlehen eines Bausparvertrages ist allerdings zweckgebunden und darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Den Bausparvertrag gibt es in unterschiedlichen Tarifvarianten, diese unterscheiden sich durch:
- die Höhe der Spar-und Darlehenszinsen
- die Höhe des Mindestsparguthabens
- die Dauer bis zur Zuteilung
- die Tilgungsdauer des Darlehens (Höhe der Annuität)
- die Höhe der Abschlussgebühr (oft 1% der Bausparsumme)
Zudem wird der Bausparvertrag auch genutzt, um vermögenswirksame Leistungen (vL oder vwL) oder anzulegen oder um staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie zu erhalten.
Dabei ist zu beachten, dass die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparvertrag nur gezahlt wird, wenn Ledige max. 17.900,- Euro p. a. und Verheiratete max. 35.800,- Euro p. a. verdienen. Die Förderung der Einzahlung in einen Bausparvertrag beträgt 9% auf max. 470,- Euro pro Jahr.
Anspruch auf die Wohnungsbauprämie besteht bei Ledigen bis zu einem Einkommen von 25.600,- Euro (51.200,- Euro bei Verheirateten). Einzahlungen in einen Bausparvertrag werden mit 8,8% auf max. 512,- Euro p. a. und pro Person gefördert.
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