Der Begriff Festzins (auch Festzinssatz, fester Zinssatz oder fixer Zinssatz genannt) findet Anwendung im Bereich von Krediten. Dabei bedeutet Festzins, dass dieser Zins für eine bestimmte Laufzeit fest- geschrieben ist und nicht geändert werden darf.
Diese Dauer der Zinsfestschreibung nennt man Zinsbindung. Wenn die Zinsbindungsfrist endet – in der Regel beträgt die Dauer von Festzinsen z. B. bei Baufinanzierungen 10-15 Jahre – wird über die zukünftigen Konditionen neu verhandelt.
Der Festzins der dann neu verhandelt wird, richtet sich in der Regel nach dem Leitzins, welcher zum aktuellen Zeitpunkt vorliegt. Ein Festzins ist demzufolge für denjenigen Kreditnehmer vorteilhaft, der sich diesen Zins in einer Niedrigzinsphase sichert. Da er den günstigen Festzins auch dann behält, wenn der Leitzins wieder ansteigt und so bessere Planungssicherheit für sein Vorhaben hat.
Wenn der Kunde den Festzins allerdings in einer Hochzinsphase vereinbart, erlangt er dadurch Nachteile, da er am sinkenden Zinsniveau nicht partizipieren kann. Das Gegenteil vom Festzins ist der sogenannte variable Zins, hier wird eine Zinsobergrenze (Cap) und eine Zinsuntergrenze festgelegt.
Die Zinsgrenzen können weder unter- noch überschritten werden und gewähren so Sicherheit gegen steigende Zinsen und gleichzeitig die Möglichkeit, an fallenden Zinsen bis zur Zinsuntergrenze teilzuhaben. Bei Darlehen mit variablem Zins ist im Gegensatz zum Festzins auch eine vorzeitige Rückzahlung möglich.
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