Die Wertpapierkennnummer (Abkürzung WKN) ist eine 1955 eingeführte Nummer zur eindeutigen Identifizierung von Wertpapieren. Die Wertpapierkennnummer bestehet grundsätzlich aus sechs Ziffern und wird für in Deutschland zugelassene und daher auch handelbare Wertpapiere verwendet.
Seit Ursprung der Wertpapierkennnummer wurde die WKN in zwei verschiedene Nummernkreise aufgeteilt. Daher konnte man der Wertpapierkennnummer entweder direkt ein Aktienpapier (Aktie oder Aktienfonds) oder ein Rentenpapier (Staatsanleihe oder Rentenfonds) zuordnen.
Während die Ziffern 500 000 bis 999 999 der Wertpapierkennnummern für Aktienpapiere stehen, gelten die Nummern 100 000 bis 499 999 für Rentenpapiere. Allerdings galt diese strikte Regelung nur bis zum 28.02.2000.
Mit Einführung der ISIN (International Securities Identification Number) am 22.04.2003 verlor die Wertpapierkennnummer etwas an Bedeutung, da sie von der ISIN mehr und mehr abgelöst wurde. Trotzdem wird die Wertpapierkennnummer weiterhin parallel zur ISIN (mehr erfahren) vergeben, sobald ein neues Wertpapier in Deutschland auf den Markt gebracht wird.
Seit Juli 2003 sind in Bezug auf die Wertpapierkennnummer auch alphanumerische WKNs erlaubt, d. h., in der Praxis kommen Wertpapierkennnummern vor, die sowohl aus Buchstaben und aus Zahlen bestehen.
Allerdings werden zwar die Ziffern 0-9 verwendet, jedoch nicht die Buchstaben I“ und „O“, damit eine eindeutige Identifikation anhand der Wertpapierkennnummer möglich ist und die Zahlen nicht mit den Buchstaben verwechselt werden können.
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