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Die Mär vom O und der Winterreifenpflicht

29. März 2024
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Die Mär vom O und der Winterreifenpflicht

Häufig hört man, dass Winterreifen von O(ktober) bis O(stern) aufzuziehen seien. Besteht aber nun eine gesetzliche Verpflichtung generell Winterreifen, insbesondere von Oktober bis Ostern, aufzuziehen?

Die Antwort hierauf lautet ganz klar nein. Wer sein Fahrzeug bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis nicht bewegt, braucht auch keine Winterreifen aufzuziehen.

Nur wer sein Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Bereifung bewegt, riskiert ein Bußgeld und bei einem Unfall sogar ggfs. seinen Versicherungsschutz.

Sofern schon im September oder noch nach Ostern winterliche Wetterverhältnisse herrschen, sollte man auch dann bereits oder noch mit geeigneter Winterbereifung fahren. Andersherum spricht nichts dagegen, z.B. bei einem milden Herbst, noch im November mit Sommerbereifung zu fahren.

Übrigens auch die Behauptung, dass Winterreifen ab einer Temperatur unter 7°C Grad generell besser seien, hat sich in Tests nicht bewahrheiten lassen.

Wer als Nordstädter an den wenigen Tagen mit Schnee und Eis sein Fahrzeug einfach stehen lässt und auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigt, fährt wahrscheinlich an den anderen Tagen im Winter mit Sommerreifen wegen des kürzeren Bremswegs sogar sicherer.

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