Der Begriff Derivat stammt aus dem lateinischen von dem Wort „derivare“ ab und bedeutet soviel wie ableiten.
Oft werden Derivate auch (Finanz-)Termingeschäfte genannt und beschreiben Finanzinstrumente, deren Kurs von zukünftigen Kursen oder Preisen anderer Güter (z. B. Wertpapiere, Rohstoffe, Indices, Zinssätzen oder Waren) abhängt, sozusagen abgeleitet wird.
Anders ausgedrückt ist ein Derivat ein Termingeschäft, welches auf der Grundlage von bestimmten Basiswerten (auch Underlyings genannt) abgeschlossen wird. Das Derivat kann als Festgeschäft oder als Optionsgeschäft abgeschlossen werden.
Dabei bedeutet Festgeschäft bei Derivaten, dass Kauf, Verkauf, Abschluss und Erfüllung des Wertpapiergeschäfts zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden.
Optionsgeschäfte im Zusammenhang mit einem Derivat bzw. Derivaten bedeutet, dass man ein Recht kauft/ verkauft, mit dem eine bestimmte Anzahl von Wertpapieren (während der Laufzeit der Option) zu einem im Voraus vereinbarten Preis erworben/ veräußert werden darf.
Die rechtliche Definition für Derivate kann im § 2 II im WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) nachgelesen werden, hiernach gilt ein Derivat dann als Derivat wenn sein Preis vom Börsen- oder Marktpreis folgender Papiere/ Güter/ Indices (Index) abhängt:
- Wertpapiere (z. B. Aktienfutures, Aktienoptionen)
- Geldmarktinstrumente (z. B. Geldmarktoptionen)
- Zinssätze & Indices (z. B. Zinsderivate, Zinsoptionen, Indexoptionen)
- Edelmetalle (z. B. Edelmetall-Futures, Edelmetall-Optionen)
- Waren und Güter (z. B. Warentermingeschäfte)
- Devisen (z. B. Devisentermingeschäfte Currency Swaps)
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