Für die Berechnung des Effektivzinses sind folgende Berechnungsgrößen wichtig:
- Nominalzins
- Gesamtlaufzeit
- anfallende Gebühren
- Agio/ Disagio
- Zinszahlungstermine & Zinsberechnungstermine
- ggf. Formen der Tilgung
Der Effektivzins verbirgt sich auch hinter den Begriffen „anfänglicher effektiver Jahreszins“ (bei variablen Zinskonditionen wie z. B. Darlehen, die sich am Marktzins orientieren). Eine andere Form von Effektivzins heißt „effektiver Jahreszins“, diese Definition findet sich z. B. bei festen Konditionen wie Festgeldkonten. Gemäß § 6 Preisangabenverordnung (PAngV) muss der Effektivzins seit dem 01.09.1985 bei Angeboten von Verbraucherdarlehen immer angegeben werden, um über die tatsächlichen Kosten des Geldleihens zu informieren.
Die Formel für den Effektivzins gemäß der Uniform-Methode lautet:
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