Ein geschlossener Filmfonds (auch Medienfonds genannt) ist eine langfristige Kapitalanlage (oft 10-15 Jahre) mit Hilfe derer eine Filmproduktion oder Fernsehproduktion finanziert wird.
Die Anlagesumme geschlossener Filmfonds wird im Regelfall dafür verwendet, um entweder Filmlizenzen zu kaufen oder zu verkaufen (engl. Buyer-Funds oder Leasing-Funds) oder um Filme oder Serien für Fernsehsender zu produzieren (engl. Producer-Funds).
Der Anleger geschlossener Filmfonds wird durch seine Beteiligung am geschlossenen Filmfonds zum stillen Teilhaber (Kommanditist). Denn ein geschlossener Filmfonds wird zumeist in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gebunden.
Als stiller Teilhaber hat der Anleger geschlossener Filmfonds kein Mitspracherecht, jedoch wird er an den Gewinnen (z. B. durch das Einspielergebnis geschlossener Filmfonds) und den Verlusten (z. B. die Verlustzuweisung) direkt beteiligt.
Ein geschlossener Filmfonds wurde ursprünglich dafür genutzt, für den Anleger eine steuerlich attraktive Anlageform darzustellen, da ein geschlossener Filmfonds in den ersten Jahren eine hohe Verlustzuweisung ermöglichte, im ersten Jahr z. B. bis zu 100% des eingesetzten Kapitals.
Allerdings wurde die steuerliche Gesetzgebung zum 11.11.2005 dahingehend geändert, sodass die Verlustzuweisung geschlossener Filmfonds nicht mehr wie vorgesehen für Anleger nutzbar ist.
Für einen Anleger, der sein Geld in geschlossene Filmfonds investiert bedeutet dies, dass er einen Verlust nur noch mit positiven Einkünften der gleichen Einkunftsart – z. B. aus anderen geschlossenen Filmfonds – verrechnen kann.
Daher ist es nicht mehr möglich, den Verlust geschlossener Filmfonds mit anderen positiven Einkünften zu verrechnen.
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