Das Girokonto, auch Kontokorrentkonto oder einfach nur Konto genannt, ist ein Konto, das bei einer Bank geführt wird. Auf dem Girokonto werden sämtliche Zahlungseingänge und Zahlungsabgänge eines Kunden gesammelt und täglich abgerechnet (saldiert).
Daher stammt auch der Name Kontosaldo, d. h. der entsprechende Betrag den das Girokonto ausweist. Girokonten dienen zur Abwicklung von Bankgeschäften, da sie den Zahlungsverkehr eines Kunden regeln (bar und unbar).
Mit Hilfe des Girokontos kann ein Kunde Lohn und Gehalt bargeldlos empfangen, er kann Ein- und Auszahlungen auf und von seinem Girokonto tätigen, es können Daueraufträge eingerichtet oder Überweisungen getätigt werden. Girokonten können im Guthaben- als auch im Minusbereich geführt werden.
Die rechtlichen Grundlagen des Girokontos werden gemäß § 355 HGB geregelt und durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank ergänzt. Zur Eröffnung eines Girokontos für Privatpersonen (ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern möglich, ansonsten ab Geschäfts- fähigkeit, d. h. ab 18 Jahren) in Deutschland muss die Bank die Identität des wirtschaftlich Berechtigten (Kontoinhaber) feststellen (§2 GwG), dazu reicht in der Regel ein Personalausweis oder ein Pass mit Meldebescheinigung.
Der Kontoeröffnende bestätigt im Kontoeröffnungsantrag des Girokontos, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Schufa-Klausel akzeptiert und leistet eine Unterschriftsprobe. Zusätzlich zum Girokonto wird zumeist auch eine Maestro-Karte (zum bargeldlosen Bezahlen, zum Geldabheben & -einzahlen, zum Gebrauch des Kontoauszugsdruckers) ausgegeben. Des Weiteren bieten Banken auch Online- und Telefonbanking zur Nutzung des Girokontos an.
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