Die Hypothek (im englischen: Mortgage) ist eine Grundpfandrecht, mithilfe derer ein Grundstück besichert ist und die zur Gewährung eines Darlehens bei einem Kreditinstitut führen kann. Anders erklärt bedeutet dies, dass ein Grundstück mit einer Geldsumme belastet wird.
Der Auszahler des Geldes (in der Regel ein Kreditinstitut) wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen und erhält durch diese Eintragung eine Sicherheit, dass der ausgeliehene Betrag auch zurückgezahlt wird. Eine Hypothek entsteht nur dann, wenn eine persönliche Forderung besteht.
Diese Abhängigkeit nennt man Akzessorietät und grenzt die Hypothek von anderen Verbindlichkeiten wie z. B. der Grundschuld ab. Hypotheken werden in den Paragrafen §§ 873, 1113, 1115 BGB geregelt. In der Praxis treten verschiedene Formen der Hypothek auf:
Verkehrshypothek:
Diese Hypothek ist die gebräuchlichste Form der Hypothek und unterteilt sich in die Brief- und in die Buchhypothek. Briefhypothek bedeutet, dass keine Eintragung ins Grundbuch stattfindet, sondern „nur“ ein Hypothekenbrief ausgestellt wird. Bei der Buchhypothek dagegen findet – wie der Name schon sagt- eine Eintragung ins Grundbuch statt.
Sicherungshypothek:
Diese Variante der Hypothek ist ausschließlich von der persönlichen Forderung abhängig, sie wird zwar auch ins Grundbuch als Sicherungshypothek eingetragen, jedoch kann sich der Gläubiger dieser Hypothek bei Streitigkeiten nicht auf das Grundbuch verlassen.
Höchstbetragshypothek:
Diese Hypothek ist eine Sonderform der Sicherungshypothek, die gemäß § 1190 BGB definiert wird.
Gesamthypothek:
Unter diesem Begriff versteht man Hypothek, die sich auf mehrere Grundstücke erstreckt.
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