Der Begriff Nennwert (auch Nominalwert oder Nennbetrag genannt) hat in der Finanzwelt zwei leicht unterschiedliche Definitionen:
1) Nennwert einer Anleihe oder einer Aktie:
Der geringste Nennwert einer Aktie (Mindestnennwert) beträgt gemäß § 8 II AktG (Aktiengesetz) 1 €, der Nennwert kann jedoch auch höher sein. Bei Anleihen beträgt der Mindestnennwert zumeist 1.000 €, oder ein vielfaches davon.
Der genaue Betrag des Nennwertes ergibt sich aus dem Grundkapital (bei Aktien) oder der Schuldsumme (bei Anleihen) dividiert durch die ausgegebenen Aktien oder Anleihen, d. h.
Grundkapital Schuldsumme
_____________ oder _______________ = Nennwert
Anzahl Aktien Anzahl Anleihen
Bei Anleihen gilt, dass der Nennwert der Höhe der Geldforderung entspricht und die Basis der Verzinsung bildet. Am Ende der Laufzeit der Anleihe, wird der Nennwert an den Anleger zurückgezahlt, bei Aktien bestimmt der entsprechende Verkaufskurs den Rückzahlungsbetrag.
2) Nennwert von Zahlungsmitteln:
Der Nennwert von Zahlungsmitteln (z. B. bei Geldscheinen) ist der gesetzlich festgelegte Wert des Zahlungsmittels, d. h. ein 20 €-Schein hat zugleich einen Nennwert in Höhe von 20 €. Obgleich der tatsächliche Wert des 20 € (Materialwert) erheblich geringer ist.
Bei den Zahlungsmitteln gilt der Nennwert zugleich als Recheneinheit. Zudem gilt ein System von Nennwerten, in dem definiert wird, wie verschiedene Nennwerte miteinander in Verbindung stehen. In der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion entsprechen 100 Cent = 1 Euro.
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