Gegen eine Reisekrankenversicherung kann ein Schadens-ersatzanspruch bestehen, wenn diese sich ungerechtfertigt weigert, einen Versicherten nach Hause zu transportieren; Landgericht München, Urteil vom 16.5.2007 – Az. 6 S 20960/06.
In diesem Fall verweigerte die Reisekrankenversicherung den Rücktransport aus den USA eines Versicherten, mit der Begründung, es bestehe bei dem Versicherten wegen einer HIV-Infektion die Gefahr einer Lungenentzündung und damit ein nicht zu verantwortendes Risiko für den Rücktransport.
Dem schlossen sich die Richter nicht an. Es lag eine Transportbescheinigung eines Arztes vor; demnach müsse die Reisekrankenversicherung auch den Transport durchführen.
Wenn sie dem nicht nachkomme, müsse sie auch für die ungewöhnlichen hohen Belastungen des eigenhändig gebuchten und durchgeführten Rücktransports des Versicherten aufkommen.
Die Reisekrankenversicherung sei deswegen zum Schadensersatz verpflichtet.
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