Eine Bausparkasse, die ihren Kunden überteuerte Eigentumswohnungen finanziert, kann ihren Kunden voll Schadensersatz zahlen müssen, auch es wenn aufgrund der Überteuerung Steuervorteile gab; Beschluss des Bundesgerichtshof vom 12.10.2010 – Az.: XI ZR 96/09.
Ein Kunde ging vorliegend gegen sein Kreditinstitut vor und verlangte von diesem Schadensersatz. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass ein Kunde einer Bausparkasse über die Höhe der Mieteinkünfte einer Eigentumswohnung getäuscht wurde.
Dieser Kunde verlangte nun Schadensersatz. Das Kreditinstitut vertrat dabei die Auffassung, der Kunde müsse sich Steuervorteile, die der geprellte Kunde aufgrund der Überteuerung der Wohnung erhalten hatte, anrechnen lassen. Dem folgten die entscheidenden Richter jedoch nicht.
Zum einen seien vorliegend die geltend gemachten – anrechnungsfähigen – Steuervorteile von Seiten des Kreditinstituts nicht ausreichend dargelegt bzw. belegt worden.
Außerdem habe das Kreditinstitut ihrem Kunden ja gerade die Finanzierung der überteuerten Wohnung als Steuersparmodell angeboten. Daher sei es vorliegend so, dass die Steuervorteile den Schadensersatz des Kunden nicht mindern; das Kreditinstitut also nicht zum Abzug der Steuervorteile vom Schaden berechtigt sei.
Zudem sei – letztlich für die Urteilsfindung nicht unmittelbar entscheidend – auch die Praxis des hier agierenden Kreditinstituts zu beanstanden; da sehr viele Kunden überteuerte Eigentumswohnungen erworben hatten.
Vorschau und » verwandte Themen
Abschlussgebühren zulässig
Abschlussgebühren zulässig
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandte Themen zu diesem Urteil