Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Da viele Leistungen im Zahnbereich nicht mehr oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden,
kann der Differenzbetrag mithilfe einer Zahnzusatzversicherung teilweise oder komplett abgedeckt werden.
Die Zahnzusatzversicherung leistet in der Regel für Zahnersatz (z. B. Prothesen, Brücken, Kronen und Reparaturen und Provisorien), Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Prophylaxe. Da der genaue Leistungskatalog der Zahnzusatzversicherung ja nach Gesellschaft und Tarif sehr unterschiedlich sein kann, lohnt sich auf jeden Fall ein genauer Blick in Versicherungsbedingungen, damit man ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis findet.
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Wie bei anderen privaten Krankenversicherungen gelten auch bei der Zahnzusatzversicherung allgemeine und besondere Wartezeiten (3 und 8 Monate). Die allgemeinen Wartezeiten der Zahnzusatzversicherung erstrecken sich auf Zahnbehandlung und die besonderen Wartezeiten auf Zahnersatz und Kieferorthopädie, beide können jedoch bei Vorlage eines ärztlichen Gutachtens erlassen werden.
Die Prämie einer Zahnzusatzversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: der versicherten Leistungen des Eintrittsalters und des Geschlechts. Zudem bemisst sich die Prämie einer Zahnzusatzversicherung anhand des Gesundheitszustandes der Zähne, daran, ob Zähne fehlen und der Zahlweise. Gängige Zahlungsweisen der Zahnzusatzversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge.
Tipps
1 – Eine Zahnzusatzversicherung solte nicht in Abhängigkeit zur Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung stehen, um wenigstens einen Teil aus der privaten Zahnzusatzversicherung erstattet zu bekommen. Das kann bei größeren Kostenpositionen viel Geld einsparen.
2 – Da die Leistungskataloge der Zahnzusatzversicherung sehr unterschiedlich sind, empfiehlt sich vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung ein genauer Vergleich der gewünschten Leistungen mit den Versicherungsbedingungen.
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