Eine Züchterversicherung (wird auch Zwingerversicherung genannt) ist das gleiche wie Tierhaftpflichtversicherung, allerdings für mehrere, teilweise auch verschiedene Tiere zusammen.
Die Züchterversicherung schützt den Versicherten (Tierhalter) vor Ansprüchen Dritter, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können.
Die gesetzliche Grundlage, dass ein Tierhalter für Schäden seines Tieres haftbar gemacht werden kann, ist durch das BGB (§ 833) geregelt, daher ist der Abschluss einer Züchterversicherung für jeden Tierhalter ratsam. Seit dem 01.01.2010 ist die Züchterversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung für Halter von mehreren Hunden.
Die bisherige Übergangsregelung wurde damit abgeschafft.
Die Versicherungssumme einer Züchterversicherung beträgt oft ca. 5-15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, teilweise bieten Versicherer eine Selbstbeteiligung von bis zu 150 Euro pro Schadensfall an.
Die Prämie einer Züchterversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme, der Rasse der versicherten Tiere, der Laufzeit der Versicherung (1-3) Jahre, einer evtl. Selbstbeteiligung und danach, ob es Vorschäden gab.
Gängige Zahlungsweisen der Züchterversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer einen Preisnachlass bei jährlicher Zahlungsweise der Züchterversicherung anbieten.
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