Oft hängt die Anschaffung einer Maschine mit immensen Kosten zusammen, die durch Beschädigung oder Zerstörung schnell das Aus für eine Firma bedeuten kann. Schutz vor ungewünschten Zusatzkosten bietet eine auf den Bedarf zugeschnittene Maschinenversicherung.
Die Maschinenversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Schäden seiner Maschinen in Folge von:
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- Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Diebstahl
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- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern
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- technischen Störungen, z. B. Kurzschluss, Überspannung, Überlastung, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampfkesseln, -gefäßen, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
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- Sturm, Frost, Vereisung, Überschwemmung, Hochwasser
Bei einer Maschinenversicherung unterscheidet man zwischen stationären Maschinen (z. B. Windkraftanlagen, Arbeitsmaschinen der Holz- und Metallbearbeitung, Öle und Gase als Konstruktionsbestandteile, Röhren, Datenträger nicht auswechselbarer Art & Systemdateien) und fahrbaren Maschinen (z. B. Baugeräte und sonstige fahrbare Geräte wie Erdbewegungsgeräte, Hebegeräte, landwirtschaftliche Geräte).
Die Bedingungen für eine Maschinenversicherung werden in den Allgemeinen Maschinen-Versicherungsbedingungen (AMB) für stationäre Maschinen und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG) geregelt.
Eine Maschinenversicherung kann als Pauschalversicherung (besonders für Betriebe mit oft wechselnden Maschinen geeignet) oder als Einzelversicherung (jedes Gerät wird in einer Maschinenversicherung einzeln abgesichert) abgeschlossen werden.
Bei beiden Tarifmodellen der Maschinenversicherung wird eine Versicherungssumme angesetzt, die dem Neuwert der versicherten Geräte entspricht. Wenn ein Schadensfall in der Maschinenversicherung eintritt, zahlt die Versicherungsgesellschaft den Zeitwert des versicherten Gerätes (d. h. den Wert der Maschine zum Zeitpunkt vor Schadeneintritt).
Der Zeitwert bestimmt sich aus dem Neuwert abzüglich eines Betrages für Alter, Abnutzung und Gebrauch. Wenn ein Teilschaden entsteht, zahlt der Versicherer einer Maschinenversicherung die zur Wiederherstellung notwendigen Reparaturkosten.
Die Prämie einer Maschinenversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre) einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Maschinenversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Maschinenversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
Tipps
1 – Wenn eine Firma eine Maschinenversicherung mit den versicherten Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl besitzt, kann sie die Versicherungssumme der ggf. vorhandenen Inhaltsversicherung senken lassen. Indes muss dies in der Inhaltsversicherung genau vermerkt sein, damit es im Schadensfall nicht zum Vorwurf der Unterversicherung kommen kann.
2 – Das Risiko Feuer ist im Regelfall nicht über eine Maschinenversicherung für stationäre Maschinen versicherbar, so dass diese Position immer in der Inhaltsversicherung mitversichert werden muss, sofern erwünscht.
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