Eine Messe- und Ausstellungsversicherung ist eine Absicherung, welche die Waren und Güter (Exponate) des Versicherten, das Standpersonal, zumeist den Transport und die Lagerung der Exponate abdeckt.
Die Messe- und Ausstellungsversicherung gilt als Sonderform der Transportversicherung.
Bei einer Messe- und Ausstellungsversicherung werden folgende Risiken abgesichert:
- Beschädigung/Verlust durch Elementarschäden (meistens Feuer und Überschwemmung)
- Blitzschlag, Explosion, Brand
- Beschädigung/Verlust durch Um- oder Beladen
- Diebstahl der Exponate durch Dritte
- Bruch der Exponate
- Vandalismus
Grundsätzlich beinhaltet die Messe- und Ausstellungsversicherung eine Allgefahrendeckung (d. h. eine Absicherung gegen sämtliche Gefahren sowie unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse).
In der Regel gilt der Versicherungsschutz einer Messe- und Ausstellungsversicherung weltweit und erstreckt sich auch auf die Lagerung der Exponate sowie deren Montage in den Ausstellungshallen.
Dagegen ist Seetransport oft nicht in der Messe- und Ausstellungsversicherung abgesichert. Teilweise wird der Transport bei einigen Policen gar nicht mitversichert, sondern nur der Ausstellungsort. Daher empfiehlt sich vor Abschluss der Messe- und Ausstellungsversicherung eine Überprüfung ob die Versicherungs- bedingungen mit den tatsächlichen individuellen Bedürfnissen übereinstimmen.
In manchen Policen der Messe- und Ausstellungsversicherung werden dagegen persönliche Gegenstände des Standpersonals mitversichert. Wenn es sich bei den Exponaten um Prototypen, Kunstgegenstände oder Schmuck handelt, müssen diese extra versichert werden.
Weiterhin können zusätzliche Bausteine in eine Messe- und Ausstellungsversicherung integriert werden (erhöht im Regelfall die Versicherungsprämie):
- Eine Außenversicherung, wenn die Güter außerhalb der Messehallen ausgestellt werden.
- Eine Absicherung gegen Beschädigungen & Verlust bei Demonstrationen.
Auch wenn die Messe- und Ausstellungsversicherung eine Allgefahrendeckung beinhaltet, hat der Versicherte dafür Sorge zu tragen, dass die Exponate angemessen verpackt sind und dass er sämtliche Maßnahmen ergreift um sie vor Beschädigung und/ oder Diebstahl zu schützen (siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft).
Die Prämie einer Messe- und Ausstellungsversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme (Wiederbeschaffungswert / Preis des Exponats), der evtl. Selbstbeteiligung und den möglichen Zusatz-Bausteinen. Außerdem bemisst sich die Prämie der Messe- und Ausstellungsversicherung anhand der baulichen Gegebenheiten der Ausstellung, den zu erwartenden Besucherzahlen, den Sicherungsmaßnahmen und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Messe- und Ausstellungsversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Messe- und Ausstellungsversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
Im Versicherungslexikon blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚M‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚M‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚M‚ und » verwandte Themen

Maschinen- und Kaskoversicherung

Maschinenversicherung

Modellhalter-Haftpflichtversicherung

Mopedversicherung

Motorrad-Haftpflichtversicherung

Motorrad-Kaskoversicherung

Musterkollektionsversicherung
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zur Messe- und Ausstellungsversicherung

Hundebiss nicht versichert

Haftung auch im Zweifelsfall

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Transportversicherung

Musterkollektionsversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Haftung auch im Zweifelsfall

Hundebiss nicht versichert

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Tierkrankenversicherung

Abwehranspruch

Tierlebensversicherung
