Eine Maschinen- und Kaskoversicherung sichert Maschinen und sämtliche Baugeräte, diverse fahrbare und transportable Arbeitsmaschinen sowie Zusatzgeräte und Reserveteile (wenn dies besonders vereinbart wird), vor den finanziellen Folgen diverser Schäden ab.
Versicherte Risiken einer Maschinen- und Kautionsversicherung sind:
- menschliches Versagen, teilw. Konstruktionsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Versagen von Sicherheitseinrichtungen
- Unfälle
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Frost, Vereisung, Hochwasser, Überschwemmung
- Diebstahl, Vandalismus, mutwillige Beschädigung durch Dritte
Durch eine Maschinen- und Kaskoversicherung werden somit innere Betriebsschäden und Kaskoschäden abgesichert.
Es ist allerdings auch möglich, den Versicherungsschutz auf reine Kaskoschäden zu minimieren (d.h. auf Schäden ausschließlich durch Unfall). Hierzu zählen trotzdem auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Frost, Hagel, Überschwemmung, Hochwasser und sonstige Ereignisse aus Naturgewalten.
Im Versicherungsfall erhält der Versicherte der Maschinen- und Kaskoversicherung sämtliche Kosten ersetzt, die zur Wiederherstellung des betriebsfähigen Zustandes notwendig sind (Wiederherstellungskosten).
Falls die Wiederherstellungskosten den Zeitwert (Wert der Maschine zum Zeitpunkt vor Schadeneintritt) der versicherten Sachen übersteigen, wird der Zeitwert ersetzt.
Wenn eine Wiederherstellung nicht möglich sein sollte, da beim versicherten Gerät ein Totalschaden vorliegt, erhält der Versicherte einer Maschinen- und Kaskoversicherung auch den Zeitwert ersetzt.
Die Prämie einer Maschinenversicherung- und Kaskoversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme (gültigen Listenpreis = Neuwert der versicherten Sache zzgl. Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre) einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung sowie der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Maschinenversicherung- und Kaskoversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Maschinenversicherung- und Kaskoversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
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