Die Motorrad-Kaskoversicherung (auch Fahrzeugversicherung) genannt, schützt den Versicherten vor finanziellen Folgen aufgrund von Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung des Motorrads.
In einer Motorrad-Kaskoversicherung werden sämtliche am Fahrzeug befestigten oder in ihm unter Verschluss verwahrten Teile – laut Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile des Versicherers – mitversichert (z. B. amtliches Kennzeichen, der am Helmschloss montierte Sturzhelm & Packtaschen wenn sie verschweißt, verschraubt oder angeschlossen sind.
Andere, im standardisierten Versicherungsumfang nicht versicherten Teile können – zusätzlichem Beitrag – in die Motorrad-Kaskoversicherung eingeschlossen werden.
Die Motorrad-Kaskoversicherung unterteilt sich in ein Voll- und eine Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko leistet bei folgenden Schaden- ursachen:
- Brand (auch bei Kurzschluss), Explosion,
- Teil- und kompletter Diebstahl,
- Sturm (ab Windstärke 8),
- Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung,
- Zusammenstoß mit Haarwild (außer Vögel, private Haustiere, Kühe, Pferde – Einschluss ggf. möglich).
Eine Vollkasko erweitert den Schutz der Teilkasko um Schäden aus selbstverschuldeten Unfällen und durch mutwilliger/ böswilliger Handlungen Dritter. Handelt der Versicherte grob fahrlässig, kann der Versicherer der Motorrad-Kaskoversicherung die Leistungen verweigern.
Die Prämie einer Motorrad-Kaskoversicherung bemisst sich anhand des gewünschten Versicherungsschutzes (Teil- oder Vollkasko), der Laufzeit (Saisonkennzeichen oder ganzjährig), der Schadensklasse, bzw. des Schadenfreiheitsrabatts (SFR) und der Kaskoklassifizierung (statistische Schadenshäufigkeit des Motorradtyps).
Weiterhin sind zu Prämienermittlung der Motorrad-Kaskoversicherung die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung und die Zahlweise wichtig.
Gängige Zahlungsweisen der Motorrad-Kaskoversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Motorrad-Kaskoversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
Im Versicherungslexikon blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚M‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚M‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚M‚ und » verwandte Themen

Maschinen- und Kaskoversicherung

Maschinenversicherung

Messe- und Ausstellungsversicherung

Modellhalter-Haftpflichtversicherung

Mopedversicherung

Motorrad-Haftpflichtversicherung

Musterkollektionsversicherung
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zur Motorrad-Kaskoversicherung

Hundebiss nicht versichert

Haftung auch im Zweifelsfall

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Privathaftpflichtversicherung

Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungspflicht für Hundehalter ab dem 01.07.2011 in Niedersachsen

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Haftung auch im Zweifelsfall

Hundebiss nicht versichert

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Tierkrankenversicherung

Abwehranspruch

Tierlebensversicherung
