Die Jagd-Haftpflichtversicherung schützt nicht nur den Versicherten, sondern auch angestellte Personen, die den Jagdbetrieb leiten (exkl. Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die ein Jagdschein unerlässlich ist). Des Weiteren werden Treiber und Jagdgehilfen (bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein notwendig ist) sowie nicht gewerbsmäßige Hüter eines Jagdhundes in einer Jagd-Haftpflichtversicherung vor Schaden- ersatzansprüchen Dritter abgesichert.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme der Jagd-Haftpflichtversicherung beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Grundsätzlich sind jedoch höhere Deckungssummen (z. B. 6 Mio. EUR empfehlenswert, da der Versicherte einer Jagd-Haftpflichtversicherung gemäß §823 BGB grundsätzlich unbegrenzt für den entstandenen Schaden haftet).
Der Beitrag einer Jagd-Haftpflichtversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: der Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (Tagesjagdschein, Jahres- oder 3-Jahresvertrag), der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Jagd-Haftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der Jagd-Haftpflichtversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
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