Das Wort SCHUFA ist eine Abkürzung für die Vereinigung der deutschen Schutzgemeinschaften für allgemeine Kreditsicherung e.V., die SCHUFA ist eine Gemeinschaftseinrichtung kreditgebender Institute in Deutschland und wird in Form einer Holding AG geführt.
Die Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, bei denen zwischen ihnen und den Kunden ein Kreditverhältnis entsteht, z. B. Banken und Sparkassen, Telekommunikationsunternehmen, Leasingfirmen oder andere Handelsunternehmen die Waren auf Rechnung liefern.
Die Geschäftsbeziehung zwischen der SCHUFA und den Vertragspartnern wird folgendermaßen abgewickelt:
Wenn ein Kunde z. B. einen Kredit aufnehmen möchte, stimmt er bei seiner Bank der sogenannten SCHUFA-Klausel zu, d. h. er gestattet der Bank mit seiner Unterschrift, dass diese eine Anfrage an die SCHUFA stellen darf. Die Daten der SCHUFA können sowohl positive Merkmale sein (z. B. Eröffnung eines Girokontos, Nutzung einer Kreditkarte oder Eingang eines Vertragsverhältnisses), es kann sich jedoch auch um negative SCHUFA-Merkmale (z. B. Saldo on Abwicklung, Kreditkartenmissbrauch, Haftbefehl etc.) handeln.
In jedem Fall werden die Informationen nur dann von der SCHUFA bereitgestellt, wenn der Vertragspartner daran ein berechtigtes geschäftliches Interesse hat, gegebenenfalls muss ein Vertragspartner dies der SCHUFA gemäß Bundesdatenschutzgesetz nachweisen können.
Zusammengefasst kann man sagen, dass die SCHUFA dafür vorgesehen ist, die Vertragspartner zu informieren, um sie vor eventuellen Verlusten aus ihren Geschäftsbeziehungen zu schützen. Die meisten Informationen bekommt die SCHUFA von den eigenen Vertragspartnern, jedoch auch mittels amtlicher Bekanntmachungen (z. B. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Haftbefehl oder eidesstattliche Versicherung).
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