Eine Stückaktie (in Deutschland seit 1998 zugelassen) ist ein Wertpapier, das auf keinen Nennbetrag lautet, die Stückaktie wird daher auch nennwertlose Aktie oder Quotenaktie genannt.
Stückaktien sind eine besondere Form von Beteiligung an einer Aktiengesellschaft (AG), da der Anteil des Aktionärs nicht in Nennbeträgen, sondern in Stücken notiert. Allerdings muss der Wert der Stückaktie rechnerisch mindestens 1 Euro betragen, da geringere Nennwerte nicht gestattet sind (vgl. §8 III AktG).
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Stückaktie werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Daraus folgt, dass der Aktionär der Stückaktie zu einem bestimmten Anteil am Grundkapital der AG beteiligt ist. Zusammengefasst entsprechen sämtliche Stückaktien dem kompletten Grundkapital der Aktiengesellschaft.
Da die Stückaktie nennwertlos ist, findet sich auf der Urkunde der Stückaktie auch keine Angabe zum Nennwert der Aktie, sondern ausschließlich der Hinweis, dass es sich um eine Aktie der XY-Aktiengesellschaft handelt.
Beispiel für Stückaktien:
- Höhe des Grundkapitals: 10.000.000 Euro
- Anzahl der Stückaktien: 2.000.000
10.000.000 Euro : 2.000.000 = 5 Euro, d. h., der rechnerische Wert der Stückaktie Beträgt 5 Euro.
Wenn ein Aktionär 1.000.000 Stückaktien besitzt, haben diese Stückaktien zusammen einen rechnerischen Wert von 5.000.000 Euro (1.000.000 x 5 Euro), der prozentuale Anteil an der Aktiengesellschaft beträgt für diesen Aktionär 50% (100% x 5.000.000 Euro : 10.000.000 = 50%).
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