Als Tagesgeldkonto gilt ein Bankkonto, dass das bestehende Guthaben verzinst und über das ein Kunde täglich verfügen kann. Auf Grund der täglichen Verfügbarkeit gehört das Tagesgeldkonto nicht zu den Einlagengeschäften einer Bank.
Zudem entfallen dadurch auch die Kündigungsfristen, die ein Kunde ansonsten bei Spareinlagen zu beachten hat. Der Vorteil oder auch Nachteil eines Tagesgeldkontos besteht darin, dass der Zinssatz direkt vom Markt (Leitzins der Europäischen Zentralbank) abhängt, d. h. wenn der Marktzins steigt, wird der Zinssatz des Tagesgeldkontos in der Regel angepasst.
EZB: Pressemitteilung
vom 08.09.2022 zum Leizins
Das gleiche gilt natürlich für den fallenden Zinssatz eines Tagesgeldkontos. Grundsätzlich wird der Zinssatz des Tagesgeldkontos per annum (p. a.), also pro Jahr angegeben, die Zinszahlweise von einem Tagesgeldkonto kann dabei recht unterschiedlich ausfallen. Es gibt Banken, die rechnen das Tagesgeldkonto jährlich ab, es kommen jedoch auch Banken vor, die vierteljährlich oder monatlich abrechnen.
Für den Kunden eines Tagesgeldkontos ist ein monatlicher Abrechnungszeitraum besser als ein jährlicher, da sich dann der Zinseszinseffekt stärker bemerkbar macht. In der Regel ist das Tagesgeldkonto nicht für den Zahlungsverkehr vorgesehen, deshalb kann ein Kunde eines Tagesgeldkontos auch keine Überweisungen, Daueraufträge oder andere Bankaufträge von diesem Konto vornehmen.
Des Weiteren darf ein Tagesgeldkonto keinen negativen Saldo aufweisen, daher kann das Tagesgeldkonto nur als Guthabenkonto geführt werden.
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