Natürlich kann man Investmentfonds nach Form ihrer Anlagestrategie oder ihrer Risikoklasse aufteilen, jedoch gibt es auch die Möglichkeit Investmentfonds nach Art der Erträgnisverwendung zu unterscheiden.
Hierbei treten thesaurierende Investmentfonds und ausschüttende Fonds auf. Während der ausschüttende Fonds die anfallenden Erträge an den Anleger auszahlt, legt der thesaurierende Investmentfonds die erzielten Erträge (z. B. Zinsen oder Dividenden) automatisch wieder an.
Ein anderer Name für thesaurierende Investmentfonds ist daher auch akkumulierender (anhäufender) Fonds. Man kann also sagen, der thesaurierende Investmentfonds ist ein Fonds mit automatischer Wiederanlage. Beim thesaurierenden Investmentfonds übernimmt die Fondsgesellschaft die Reinvestition der Erträge, sodass sich der Anleger nicht selbst darum kümmern muss.
Thesaurierende Investmentfonds erhöhten somit das investierte Kapital, da es erneut zur Anlage gelangt und sich somit weiterverzinsen kann. Obgleich die Erträge des thesaurierenden Investmentfonds zugleich wiederangelegt werden, unterliegen diese Erträge auch der Steuer.
Der thesaurierende Investmentfonds wird – genauso wie ausschüttende Fonds – seit dem 01.01.2009 mit Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5%) und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert. Bei thesaurierenden Investmentfonds wird die Steuer unmittelbar bei der Wiederanlage der thesaurierten Erträge von der Bank oder Investmentgesellschaft abgeführt.
Wenn allerdings ein noch nicht ausgeschöpfter Freistellungsauftrag oder eine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) für thesaurierende Investmentfonds vorliegt, fließen die Erträge automatisch dem thesaurierenden Investmentfonds zu.
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