Der Begriff „Umbrella“ stammt aus dem englischen Sprachraum und bedeutet in der Finanzwelt soviel wie „Schirm“, Umbrella-Fonds haben ihren Ursprung daher auch in Großbritannien. In Bezug auf Investmentfonds stellen Umbrella-Fonds
ein Fondskonstrukt dar, welches aus mehreren Teilfonds (genannt Subfonds) besteht. Der Umbrella-Fonds funktioniert somit ähnlich wie ein Dachfonds, da er der übergeordnete Fonds, bestehend aus mehreren Subfonds, ist.
Dabei investieren die Subfonds des Umbrella-Fonds in unterschiedliche Anlageziele mit verschiedenen Schwerpunkten, für den Anleger des Umbrella-Fonds bedeutet dies, dass er unter dem Mantel des Umbrella-Fonds die Subfonds – in die er investiert – selbst bestimmt.
So entscheidet der Anleger des Umbrella-Fonds z. B. in welche der zur Verfügung stehenden Rentenfonds, Aktienfonds, Branchenfonds, oder Rohstofffonds er investieren möchte. Jeder Subfonds des Umbrella-Fonds ist zudem rechtlich und wirtschaftlich eigenständig.
Das ist auch der starke Unterschied zwischen Dachfonds und Umbrella-Fonds, während beim Dachfonds die Entscheidung über den Anlageschwerpunkt vom Fondsmanager selbst bestimmt wird, entscheidet der Anleger beim Umbrella-Fonds selbst über den Anlageschwerpunkt und die verschiedenen Marktsegmente. In der Regel ist der Tausch zwischen den verschiedenen Subfonds des Umbrella-Fonds auch kostengünstiger, als wenn man zwischen regulären Investmentfonds tauscht.
Bei den meisten Umbrella-Fonds fällt nur einmalig, d. h. bei Erwerb des Umbrella-Fonds ein Ausgabeaufschlag (0% bis zu 6,25% des investierten Kapitals) an.
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