Als Umschuldung bezeichnet man eine Umstrukturierung von Verbindlichkeiten eines Schuldners, der entweder am Rande der Zahlungsunfähigkeit steht oder der mehrere verschiedene Verbindlichkeiten (Darlehen) zusammenfassen möchte. Falls es sich bei dem Nutzer der Umschuldung
um eine natürliche oder juristische Person (Privatperson oder Firma, Staat) handelt, werden mit Hilfe der Umschuldung z. B. niedrigere Zinsen, längere Fälligkeiten oder tilgungsfreie Jahre ausgehandelt. Die Umschuldung wird in der Regel von Banken vorgenommen und ist in der Privatwirtschaft sowie zwischen Staaten (z. B. Griechenland Stand 2011) zu finden.
Allerdings erweist sich eine Umschuldung nur dann als sinnvoll, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Nutzers der Umschuldung auch tatsächlich verbessert, d. h. dass der Schuldner die „neue“ Kreditrate auch bezahlen können muss. Falls die Umschuldung zu knapp oder fehlerhaft kalkuliert wird, kann es vorkommen, dass in kurzer Zeit eine neue Umschuldung erforderlich wird.
Bei Privatpersonen spricht man von Umschuldung, wenn mehrere Verbindlichkeiten in einer Verbindlichkeit zusammengefasst werden. Wenn ein Bankkunde z. B. einen Privatkredit (5% Zinsen p.a.) und einen Dispositionskredit (12% Zinsen p.a.) nutzt, können beide Verbindlichkeiten mit Hilfe der Umschuldung zusammengefasst werden, damit ein Kunde weniger Zinsen zahlt.
Eine andere Möglichkeit der Umschuldung wäre z. B. einen Privatkredit mit einem anderen Privatkredit umzuschulden und so die Laufzeit zu verlängern und die monatliche Belastung zu reduzieren (hierbei ist zu beachten, dass diese Form der Umschuldung evtl. nicht günstiger wird, da sich die Gesamtlaufzeit der Umschuldung verlängert und sich im Regelfall der Zinssatz erhöht).
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