Rauchen am Steuer kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung verloren geht, OLG Frankfurt, 23 U 108 / 94.
Es kann als grob fahrlässiges Verhalten eines Kraftfahrers angesehen werden, wenn er sich durch Rauchen oder z. B. bei der Suche nach heruntergefallenen Gegenständen derart vom Verkehrsgeschehen ablenken lässt, dass er die Übersicht verliert und es dadurch zu Fehlreaktionen kommt oder er die Herrschaft über den Pkw verliert.
Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Fahrer wegen des Anzündens einer Zigarette auf der Autobahn auf den rechten Seitenstreifen fährt und danach in der Leitplanke landet.
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