Die Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung schütz den Versicherten vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit dem Besitz/ Gebrauch eines bemannten Fluggerätes entstehen können.
Als Gesetzesgrundlage der Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung dienen §§ 823 ff. BGB und §§ 33 ff. Luftfahrzeuggesetz. Die Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für die Halter eines Luftfahrzeuges (z. B. für Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- & Fesselballone, Drachen, Fallschirme).
Die entsprechende Versicherungssumme der Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bemisst sich anhand des maximalen Abflug- gewichtes bzw. Höchabfluggewichtes (MTOW – engl. maximum take off weight), bzw. nach Art des Luftfahrzeugs und muss mind. 1,5 Mio Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.
Die Prämie einer Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme, Art des Luftfahrzeugs, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre) einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
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