Eine P&I-Versicherung (protection & indemnity = Schutz & Schadloshaltung/ Entschädigung) schützt den Versicherten gegen Ansprüche Dritter, die sich aus dem Betrieb eines Schiffes (z. B: Haftpflichten gemäß Gesetz, Schäden oder Verluste) ergeben.
Versicherte Risiken der P&I-Versicherung (Haftpflichtversicherung für Schiffe) sind grundsätzlich:
- Personenschäden (Tod, Verletzung).
- Die P&I-Versicherung zahlt für Krankenfürsorge und Kosten für Ersatz, Heimreise und Bestattung von Besatzungsmitgliedern.
- Unterbringungskosten der Besatzung, falls das Schiff infolge eines Unfalles nicht bewohnbar sein sollte.
- Aufwendungen für die Wrackbeseitigung des eigenen oder fremden Schiffes, sofern das eigene Schiff für die Kollision haftet werden auch von der P&I-Versicherung übernommen.
- Kosten, die durch „blinde Passagiere“ entstehen.
- Allgemeine Schäden an festen oder beweglichen Gegenständen.
- Eine P&I-Versicherung kommt für Kollisionsschäden des Gegners auf – auch wenn die Deckungssumme einer ordnungsgemäßen Kaskoversicherung nicht ausreicht (Excedentenhaftung).
- Schäden an fremden Schiffen oder Sachen ohne Kollision (z. B. durch Sog oder Dünung) werden mithilfe der P&I-Versicherung abgesichert.
- Schlepprisiken, wenn der vom Schlepper verursachte Schaden vom Reeder übernommen werden muss, werden von der P&I-Versicherung abgedeckt.
- Die P&I-Versicherung zahlt die Rechtsverteidigungskosten der versicherten Risiken in der Police.
Der Beitrag einer P&I-Versicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: der Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahres), der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der P&I-Versicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der P&I-Versicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
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