Eine Sterbegeldversicherung ist eine zumeist lebenslängliche Absicherung auf den Todesfall mit einer frei wählbaren Versicherungssumme.
Die Sterbegeldversicherung soll vor allem die Beerdigungskosten und weitere, direkt mit dem Tod verbundene Kosten abdecken. Des Weiteren dient eine Sterbegeldversicherung zur Sicherstellung einer angemessenen Beerdigung, vor allem wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind.
Da das Sterbegeld seit 01.01.2004 nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird (ehemals 525 Euro bei Tod eines GKV Mitglieds und 262,50 Euro bei familienversicherten Mitgliedern), bieten sogenannte Sterbekassen eine Sterbegeldversicherung an.
Bei einer Sterbegeldversicherung beginnen die Versicherungssummen meist ab 5.000 Euro pro Person. Die Sterbegeldversicherung gilt entweder bis zu einem bestimmten Endalter (z. B. 85 Jahre) oder tatsächlich lebenslang.
Wenn der Versicherte der Sterbegeldversicherung während der Vertragslaufzeit verstirbt, wird die vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung fällig. Falls der Versicherte den Ablauf der Sterbegeldversicherung überlebt, erhält er ein Guthaben ausgezahlt.
Der Beitrag einer Sterbegeldversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: der gewünschten Versicherungssumme, dem Eintritts- und ggf. Endalter, der Zahlweise und evtl. dem Gesundheitszustand des Versicherten.
Gängige Zahlungsweisen der Sterbegeldversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge.
Tipp
Einige Versicherer bieten eine Sterbegeldversicherung ohne eine Gesundheitsprüfung an. Dies kann für Menschen, welche auf Grund des Gesundheitszustandes nicht mehr versicherbar sind, eine interessante Alternative sein. Oft ist der Erlass der Gesundheitprüfung an bestimmte Bedigungen geknüpft, wie bspw. eine Karenz oder Leistungsminderung in den ersten Jahren.
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