Eine Umwelthaftpflichtversicherung ist eine ergänzende Absicherung zur Betriebshaftpflichtversicherung und schützt vor Risiken, die von umweltgefährdenden Anlagen (Anlagenrisiko), aber auch vom Betrieb allgemein (Basisrisiko) ausgehen können.
Das Produktrisiko für die Lieferung oder Planung umweltgefährdender Anlagen/-teile kann mithilfe der Umwelthaftpflichtversicherung mitversichert werden (Regressrisiko).
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Versicherungssumme der Umwelthaftpflichtversicherung beträgt zurzeit 2 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Darüber hinausgehende Deckungssummen der Umwelthaftpflichtversicherung können je nach Bedarf und Risiko gegen Aufpreis versichert werden. Dabei werden in der Umwelthaftpflichtversicherung sowohl das Anlagen-, Basis- als auch das Regressrisiko nach gesetzlich eingestufter Gefährlichkeit bestimmten Risikobausteinen (Baustein 1-7) zugeordnet.
Wenn der Versicherte jedoch bewusst gegen Schutzgesetze oder behördliche Vorgaben verstößt oder Kleckerschäden (Schäden, die durch Verschütten, Abtropfen, Verdampfen, Ablaufen und ähnliche Vorgänge entstehen) vorliegen, leistet eine Umwelthaftpflichtversicherung nicht.
Der Beitrag einer Umwelthaftpflichtversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: der gewünschten Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Umwelthaftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der Umwelthafthaftpflichtversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
Im Versicherungslexikon blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚U‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚U‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚U‚ und » verwandte Themen

Unterstützungskasse
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zur Umwelthaftpflichtversicherung

Hundebiss nicht versichert

Haftung auch im Zweifelsfall

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Transportversicherung

Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungspflicht für Hundehalter ab dem 01.07.2011 in Niedersachsen

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Haftung auch im Zweifelsfall

Hundebiss nicht versichert

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Tierkrankenversicherung

Abwehranspruch

Tierlebensversicherung
