Wenn ein Anhänger nachts entwendet wird, kann eine Transportversicherung für den Diebstahlschaden aufkommen müssen, Urteil des OLG Düsseldorf vom 2.11.2005.
Vorliegend hatte ein Lkw-Fahrer einen Auflieger das Wochenende über auf einem überwachten Firmengelände abgestellt. Der Auflieger wurde von diesem entwendet.
Hier musste die Transportversicherung für den entwendeten Inhalt des Aufliegers aufkommen. Der Lkw-Fahrer handelte nicht leichtfertig oder gar in dem Bewusstsein, dass wahrscheinlich ein Schaden eintreten werde. Das Firmengelände war bewacht, kontrolliert und nachts beleuchtet.
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