Ein Kunde einer Transportversicherung hat vor Abschluss des Versicherungsvertrages zu prüfen, ob die von ihm zu verschickende Ware auch unter den Versicherungsschutz der Transportversicherung fällt; LG Coburg, Urteil vom 12.12.2008; Az.: 32 S 69/08).
Zwei Privatpersonen hatten einen Kaufvertrag über einen Goldbarren geschlossen, dieser sollte verschickt werden. Um den Transport sicher zu gestalten sollte der Verkäufer dazu eine Transportversicherung abschließen.
Dies tat er auch, nur war nach den Versicherungsbedingungen der Transportversicherung der Goldtransport nicht mit umfasst. Der Barren ging beim Transport abhanden. Dies gehe zu Lasten des Verkäufers, so die entscheidenden Richter in beiden Instanzen.
Der Verkäufer habe die Pflicht der sorgsamen Kontrolle, dass die von ihm verschickte Ware auch so wie sie ist, vom Versicherungsschutz der Transportversicherung mit umfasst sei. Diese Pflicht habe er vorliegend verletzt, daher müsse er den bereits gezahlten Kaufpreis an den Käufer zurückerstatten.
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