Das Landgericht Hamburg musste sich in seiner Entscheidung vom 16.09.2010 (Az.: 318 S 209/09) mit einem circa 1,80 m langem Bett beschäftigen.
Es kam zu dem Schluss, dass ein Durchschnittsreisender eine Matratzenlänge von 1,90 m erwarten dürfe, damit ein ausgestrecktes Liegen und damit erholsames Schlafen möglich sei. Dies gelte auch bei einer Billigreise und auch für ein außerhalb Deutschlands (in diesem Fall Frankreich) liegendes Reiseziel.
Das Gericht hielt eine Minderung von 25% für angemessen. Dieser Mangel berechtige den Reisenden aber nicht zur Kündigung des Reisevertrages. Das Amtsgericht Düsseldorf musste sich in seiner Entscheidung vom 20.02.1998 (Az.: 29 C 16301/97) mit einem ca. 1,20 m breiten Doppelbett befassen.
Im Reiseprospekt war ein Standardzimmer mit einem deutlichen breiteren Bett abgebildet. Der Reiseveranstalter müsse sich auch an diesem Foto festhalten lassen, wenn er nicht gesondert darauf hinwiese, dass in dem Hotel unterschiedliche Zimmer vorhanden seien.
Das Gericht sah in diesem zu schmalen Bett auch einen Reisemangel. Wegen weiterer Mängel sprach das Gericht insgesamt eine Minderung von 15% zu.
So schön sollte der Urlaub sein. Campingurlaub in Italien. Der Reiseveranstalter hatte zwar in seinem Katalog und auf seiner Webseite auf eine außerhalb des Campingplatzes nahegelegene und ...
Stellen Sie sich vor, Sie buchen einen Aufenthalt in einem gehobenen Mittelklassehotel in Griechenland und wollen abends gemütlich und stilvoll essen. Die richtige Atmosphäre mag aber nicht ...
Nachdem wir uns letzte Woche mit der Kleiderordnung in griechischen Mittelklassehotels beschäftigt haben, nehmen wir diese Woche das Rauchverbot in spanischen Hotels genauer unter die Lupe.In ...
Urlaub auf den Malediven: Sommer, Strand und Palmen. Daran, dass von eben diesen Palmen alle paar Minuten einen Kokosnuss laut krachend den Weg zum Boden suchte, störte sich ein österreichischer ...
Dieses Jahr einen Campingurlaub, dachte sich der spätere Kläger und buchte ein Safarizelt auf einem Campingplatz in Spanien. Auf dem Campingplatz angekommen, stellte er fest, dass das Zelt der ...
Die drei Schulfreunde Dr. M, N. und O. wollte wie früher gemeinsam Campingurlaub machen.
Diesmal nicht wie damals an der Nordsee, sondern an der Adria. N. und O. waren bereits einen Tag früher ...
Wenn eine erheblich Beeinträchtigung der Reise vorliegt, sprechen die Gerichte auch eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude zu.
Nach der Rechtsprechung vieler Gerichte liegt eine ...
In vielen Kreuzfahrtserien nehmen Schiffsärzte eine Hauptrolle ein. Sie sind Sympathieträger ohne Fehl und Tadel. Was ist aber, wenn dem Schiffsarzt ein Behandlungsfehler unterläuft, haftet dann ...
Die Klägerin hatte es sich bei einer Flusskreuzfahrt auf einer Sonnenliege an Deck gemütlich gemacht. Die Liege stand über einem am Boden abgelegten Mast eines Sonnensegels. Der Mast hob sich ...
Anspruch zwecks Reisepreisminderung bei Umzug in ein Ersatzhotel
Die spätere Klägerin buchte für sich und ihre beiden Kinder bei dem beklagten Reiseveranstalter ein Doppelzimmer mit Frühstück in Marrakesch für sieben Tage. Wegen Überbuchung der Kapazitäten durch den Leistungsträger konnten die Klägerin und ihre Kinder nur ab dem zweiten bis zum sechsten Tag in dem gebuchten Hotel untergebracht werden.
Die erste und die letzte Nacht verbrachten die ...
Die Klägerin hatte es sich bei einer Flusskreuzfahrt auf einer Sonnenliege an Deck gemütlich gemacht. Die Liege stand über einem am Boden abgelegten Mast eines Sonnensegels. Der Mast hob sich sowohl größenmäßig als auch farblich (Mast "weiß“ Deck holzfarben) ab.
Dennoch stützte die Reisende, als sie sonnentrunken aufstand, über den Mast und verletzte sich. Mit ihrer Klage machte sie nicht ...
Die drei Schulfreunde Dr. M, N. und O. wollte wie früher gemeinsam Campingurlaub machen.
Diesmal nicht wie damals an der Nordsee, sondern an der Adria. N. und O. waren bereits einen Tag früher angereist und als Dr. M. seinen Caravan zugewiesen bekam, zogen sie ihn damit auf, dass er der Pechvogel des Campingplatzes sei und den Caravan zugeteilt bekommen habe, den sonst keiner haben ...
Die späteren Kläger buchten bei dem später verklagten Reiseveranstalter eine Balkonkabine auf einem Clubschiff. Die Reise führte an der Küste Asiens entlang. Sämtliche der geplanten Häfen wurden auch tatsächlich angelaufen. Mit einer Ausnahme lag das Schiff dabei jeweils in einem Containerhafen.
Die jeweiligen Liegeplätze wurden der Beklagten durch die örtlichen Behörden zugewiesen. Aufgrund ...
Dieses Jahr einen Campingurlaub, dachte sich der spätere Kläger und buchte ein Safarizelt auf einem Campingplatz in Spanien. Auf dem Campingplatz angekommen, stellte er fest, dass das Zelt der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist.
Damit war er nicht einverstanden, stand doch im Reisekatalog, dass einige Pappeln und Pinien ein wenig Schatten spenden würden. Diesen und nach seiner Meinung nach ...
Die Reiseabbruchsversicherung deckt nur zusätzliche Kosten
Wer eine Reise bucht und zur Absicherung zum Beispiel wegen einer unvorhergesehenen Erkrankung eine Reiseabbruchversicherung / Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte die Versicherungs-bedingungen genauer betrachten.
In dem vom Amtsgerichts München mit Urteil vom 14.10.11 (Az.: 242 C 16294/11) entschiedenen Fall war in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich aufgeführt, dass ...
So schön sollte der Urlaub sein. Campingurlaub in Italien. Der Reiseveranstalter hatte zwar in seinem Katalog und auf seiner Webseite auf eine außerhalb des Campingplatzes nahegelegene und teilweise bis in die Morgenstunden geöffnete Disco hingewiesen, so schlimm hatte es sich der Urlauber allerdings nicht vorgestellt. In den 14 Tagen seines Urlaubs konnte er keine Nacht vor 7:00 Uhr ...
Eine Fluggesellschaft sah in ihren AGB vor, dass Tickets ausschließlich mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden können. Weiterhin sahen die AGB vor, dass diese vor Abflug am Check-In-Schalter am Ausgangspunkt der Reise vorgelegt werden muss.
Bei Nichtvorlage könne die Reise mit diesem Flugschein nicht angetreten werden. In diesem Fall sei ausschließlich der Kauf eines neuen Tickets gegen ...
Wenn eine erheblich Beeinträchtigung der Reise vorliegt, sprechen die Gerichte auch eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude zu.
Nach der Rechtsprechung vieler Gerichte liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise im Sinne von § 651f Abs. 2 BGB vor, wenn eine Reisepreisminderung in Höhe von mindestens 50% gerechtfertigt ist.
Wichtig dabei ist, dass man die Reise dabei sowohl ...