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Rauchverbot in spanischen Hotels

29. September 2023
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Rauchverbot in spanischen Hotels

Nachdem wir uns letzte Woche mit der Kleiderordnung in griechischen Mittelklassehotels beschäftigt haben, nehmen wir diese Woche das Rauchverbot in spanischen Hotels genauer unter die Lupe.

In Spanien gilt seit Anfang 2006 ein weit reichendes Rauchverbot und auf Mallorca und den übrigen Balearischen Inseln ist ein Antitabak-Gesetz bereits am 10. 06.2005 in Kraft getreten. In Hotels ist das Rauchen dagegen nicht generell verboten.

In diesem Fall war ein Urlauber davon überrascht worden, dass in seinem Hotel und auf dem gesamten Hotelgelände das Rauchen verboten war.

Auf seine Nachfrage hin hatte ihm das Reisebüro bei der Buchung nämlich noch mitgeteilt, dass kein Rauchverbot bestünde und dies damit begründet, dass sich ein solches nicht aus der Hotelbeschreibung des Kataloges ergebe.

Tatsächlich hatte der Reiseveranstalter auch nur im Preisteil auf das mögliche Rauchverbot hingewiesen. Der Reisende machte deshalb aufgrund des ungewollten Nikotinentzugs eine Minderung geltend.

Mit diesem Ansinnen scheiterte er aber vor dem Amtsgericht Duisburg (Urteil vom 25.11.2008; Az.: 51 C 3840/08).

Nach Ansicht des Gerichts, erschien es nämlich bereits zweifelhaft, dass ein durchschnittlicher Reisender das Vorhandensein von Raucherzimmern und/oder -zonen innerhalb des gebuchten Hotels berechtigterweise erwarten dürfe. Schließlich sei das Rauchverbot allgemein bekannt.

Letztlich lies es diese Frage aber offen, da Mängelansprüche deshalb ausschieden, weil der Reiseveranstalter im Preisteil des Reisekataloges, der der Buchung der Reise zugrunde lag, auf mögliche Rauchverbote hingewiesen hat.

Auch die Zusicherung des Reisebüros musste sich der Reiseveranstalter nicht zurechnen lassen, weil diese im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters stand und offensichtlich ins Blaue hinein erfolgte.

Vor Reiseantritt informieren

Reisenden kann daher nur geraten werden, sich vor der Buchung über landestypische Besonderheiten zu informieren, die Unterlagen des Reiseveranstalters komplett zu lesen oder einfach vor der Buchung beim erwählten Hotel anzurufen.

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