Häufig verfassen Eheleute ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament (Berliner Testament), mit dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben.
Auch wenn der überlebende Ehegatte später ein eigenes neues Testament verfasst, kann er diese vorherige Erbeinsetzung nur dann wirksam widerrufen, wenn sie nicht wechselbezüglich im Sinne des § 2270 BGB zu einer Verfügung des vorverstorbenen Ehegatten war.
Andernfalls ist der länger lebende Ehegatte nach § 2271 Abs. 2 Satz 1 BGB nach dem Tod des andern Ehegatten an einem Widerruf dieser in dem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen Verfügung gehindert.
Soll die getroffene Schlusserbenbestimmung nicht bindend sein, besteht die Möglichkeit, dies mit einer Abänderungsklausel oder einem Änderungsvorbehalt konkret zu regeln.
Dementsprechend hob das OLG München mit seinem Beschluss vom 13.09.2010 (Az.: 31 Wx 119/10) einen Beschluss des Amtsgericht München auf.
Das Amtsgericht hatte dem durch den überlebenden Ehegatten später im eigenen neuen Testament als Alleinerben eingesetzten Erben noch einen Erbschein erteilt, der ihn als Alleinerben auswies.
Kategorieübersicht des Experten Janke und Kloth
Familienrecht
Verkehrsrecht
Reiserecht
Weitere Beiträge der Experten: » Janke und Kloth » Unternehmensprofil

Grabpflegekosten vermindern nicht den Pflichtteilsanspruch

Erben dritter Ordnung

Handschriftliches Testament – Zusätze

Nichtbetreiben eines Scheidungsantrags und Ehegattenerbrecht

Wiederheirat und ein altes Testament

Umfang des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in Nachlassakten

Regelungen zum Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren worden sind

Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung

Vorsicht bei Zusätzen unter der Unterschrift eines Testaments

Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen vor der Geburt

Keine Klage des Miterben gegen den erklärten Willen der anderen

Keine anonyme Beerdigung ohne den Willen des Verstorbenen

Beitritt zu gemeinschaftlichen Testament auch später möglich

Grabpflegekosten vermindern nicht den Pflichtteilsanspruch

Erben dritter Ordnung

Handschriftliches Testament – Zusätze

Nichtbetreiben eines Scheidungsantrags und Ehegattenerbrecht

Wiederheirat und ein altes Testament

Umfang des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in Nachlassakten

Regelungen zum Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren worden sind

Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung

Vorsicht bei Zusätzen unter der Unterschrift eines Testaments

Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen vor der Geburt

Keine Klage des Miterben gegen den erklärten Willen der anderen

Keine anonyme Beerdigung ohne den Willen des Verstorbenen
