In seinem Urteil vom 23.05.2012 (Az.: IV ZR 250/11) musste sich der BGH mit der Frage beschäftigen, ob einem Pflichtteilsberechtigten ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB zusteht, wenn er zwar im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, nicht aber im Zeitpunkt der
jeweiligen Schenkungen pflichtteilsberechtigt war. Der BGH bejahte diese Frage und gab seine entgegenstehende frühere Rechtsprechung auf. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB setze nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung bestand.
Nach dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift sowie dem Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts solle das Pflichtteilsrecht eine Mindestteilhabe naher Angehöriger am Vermögen des Erblassers sicherstellen.
Hierfür sei es unerheblich, ob der im Erbfall Pflichtteilsberechtigte schon im Zeitpunkt der Schenkung pflichtteilsberechtigt war oder nicht.
Die bisherige Auffassung führe demgegenüber zu einer mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz nicht zu vereinbarenden Ungleichbehandlung von Abkömmlingen des Erblassers und mache das Bestehen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs von dem zufälligen Umstand abhängig, ob die Abkömmlinge vor oder erst nach der Schenkung geboren worden seien.
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Grabpflegekosten vermindern nicht den Pflichtteilsanspruch

Erben dritter Ordnung

Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

Handschriftliches Testament – Zusätze

Nichtbetreiben eines Scheidungsantrags und Ehegattenerbrecht

Wiederheirat und ein altes Testament

Umfang des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in Nachlassakten

Regelungen zum Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren worden sind

Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung

Vorsicht bei Zusätzen unter der Unterschrift eines Testaments

Keine Klage des Miterben gegen den erklärten Willen der anderen

Keine anonyme Beerdigung ohne den Willen des Verstorbenen

Beitritt zu gemeinschaftlichen Testament auch später möglich

Grabpflegekosten vermindern nicht den Pflichtteilsanspruch

Erben dritter Ordnung

Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

Handschriftliches Testament – Zusätze

Nichtbetreiben eines Scheidungsantrags und Ehegattenerbrecht

Wiederheirat und ein altes Testament

Umfang des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in Nachlassakten

Regelungen zum Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren worden sind

Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung

Vorsicht bei Zusätzen unter der Unterschrift eines Testaments

Keine Klage des Miterben gegen den erklärten Willen der anderen

Keine anonyme Beerdigung ohne den Willen des Verstorbenen
