Kreditinstitute, die von ihren Kunden für die Gewährung von Darlehen bzw. Krediten ein Bearbeitungsentgelt verlangen, handeln rechtswidrig; OLG Bamberg, Urteil vom 4.8.2010 – Az.: 3 U 78/10.
In diesem Verfahren ging es um die gängige Praxis von Banken (oder generell Kreditinstituten), ein Bearbeitungsentgelt von bis zu 4% für die Darlehensgewährung ihres Kunden von diesem zu verlangen. Entgegen der Auffassung des OLG Celle aus dem Jahr 2009 sei dies rechtswidrig.
Die Rechtswidrigkeit – und damit die Rückzahlungspflicht einer solchen Bearbeitungsgebühr – folge daraus, dass bei der Bearbeitung des Darlehens die Bank in eigenem Interesse handele und deswegen hierfür kein gesondertes Entgelt verlangen dürfe.
Wenn der Darlehensvertrag nämlich ohnehin zu Rückzahlungen und Bearbeitung innerhalb der Bank führt, könne dafür gerade keine gesonderte – wie auch immer geartete – Entgeltforderung gegen einen Kunden entstehen.
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