Eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung einer Bank gegenüber ihrem Immobilienkreditnehmer muss an diesen rückerstattet werden; Urteil des Amtsgericht Laufen vom 8.11.2011 – Az.: 2 C 25/11.
Ein Bankkunde hatte einen Immobilienkredit aufgenommen. Der Kunde musste den Vertrag mit seiner Bank vor Ende der vereinbarten Ablaufzeit beenden.
Er zahlte somit den Kredit vor der ursprünglichen Ablaufzeit zurück. Hierbei behielt die Bank eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung – d.h., eine Entschädigung dafür, dass ihr Kunde vor Ablauf der Kreditzeit aus dem Vertrag aussteigt – ein.
In diesem Zusammenhang erwies sich die Berechnung der Bank jedoch als falsch und es wurde ein Betrag von mehreren tausend Euro zu Unrecht einbehalten. Hiergegen wandte sich der betroffene Bankkunde.
Im Ergebnis zu Recht, so das entscheidende Gericht. Die Berechnung der Bank sei hier fehlerhaft und auch nicht vollständig nachvollziehbar. Der Anspruch des Kunden bestehe.
Der hierbei vorher eingeschaltete Ombudsmann der Volksbanken (BVR) habe letztlich auch die fehlerhafte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu Lasten des Kunden der Bank errechnet.
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