Auch bei Jugendlichen, die sich bei einem Fußballspiel verletzen, gelten grundsätzlich die Regeln des „stillschweigenden Haftungsverzichts“; Urteil des Landgericht Mönchengladbach vom 3.1.2011 – Az.: 1 O 181/09.
Bei einem Fußballspiel im Jugendbereich erlitt ein 14-jähriger Spieler schwere Bruchverletzungen im Ober- und Unterschenkel durch ein Foulspiel eines ebenfalls 14-jährigen Gegenspielers.
Er verlangte deswegen von dem Gegenspieler zunächst außergerichtlich eine angemessene finanzielle Entschädigung.
Dieser weigerte sich zu zahlen und verwies darauf, dass lediglich ein Foul vorgelegen habe und auch der Schiedsrichter sein Vergehen lediglich mit der gelben Karte bestraft hat.
Weiter lies der Gegenspieler dann in der folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung daraufhin anwaltlich mitteilen, es gelte auch bei Jugendlichen der stillschweigende Haftungsverzicht im Wettkampf beim Sport.
Dieser Argumentation folgte zwar das Landgericht Mönchengladbach, verwies aber darauf, dass nach Beweisaufnahme ein schwerer sowie grober Regelverstoß aufgrund der Brutalität des Fouls vorgelegen habe.
Insofern wurde der Schadensverursacher auch zu einer Geldzahlung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zur Zeit wird vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (2010/2011) über einen möglichen Vergleich verhandelt.
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