Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung eines Sportlers begründet keine Haftung für eine ohne Sorgfaltspflichtverletzung verursachte Zweikampfverletzung eines Fußballspielers; BGH vom 27.10.2009.
In vorliegendem Fall ging es um eine Verletzung beim Fußball. Der Bundesgerichtshof machte hier deutlich, dass das Bestehen einer Haftpflichtversicherung eines die Verletzung verursachenden Fußballspielers nicht anspruchsbegründend wirkt.
Zudem stellte der Bundesgerichtshof klar, dass bei einem Wettkampf (vorliegend Fußballspiel) die Verletzung eines Spielers durch einen anderen für sich genommen noch keinen Sorgfaltspflichtverstoß begründet.
Anders könne dies in dem Falle aussehen, wenn der Nachweis erbracht sei, dass ein Regelverstoß von einiger Erheblichkeit vorliege.
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