Eine Forderungsausfalldeckung dient der zusätzlichen Absicherung eigener Schadenersatzanforderungen an Dritte, die nicht zahlungsfähig oder zahlungsunwillig sind. Die Forderungsausfalldeckung kann in die private Haftpflichtversicherung integriert werden oder ist –
je nach Tarifangebot des Versicherers – bereits automatisch Bestandteil des Versicherungsvertrages. Um eine Schadenzahlung vom Versicherer zu erhalten muss man im Regelfall einen Titel gegen die Person/en erwirken.
Sollte der eingetretene Schaden durch höhere Gewalt oder durch ein unabwendbares Ereignis eintreten, wird im Regelfall keine Leistung seitens des Versicheres fällig. Weiterhin gilt die Forderungsausfalldeckung oft erst ab einer bestimmten Höhe der Ersatzforderung, z.B. ab 2.000,- Euro.
Jeder Schaden, der unter dieser Beispielgrenze liegt, wird grundlegend nicht vom Versicherer anerkannt. Weiterhin sollte man im Einzelfall betrachten, inwieweit eine rechtliche Verfolgung Sinn macht, da dies mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden ist. Wenn es sich jedoch um eine schwerwiegende und somit existenzielle Angelegenheit handelt, kann die Verfolgung durchaus sinnstiftend sein.
Somit kann die Forderungsausfalldeckung ein sehr wichtiger Bestandteil in einer privaten Haftpflichtversicherung sein, um nicht erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Im Übrigen sind etliche Menschen in Deutschland nicht über eine private Haftpflichtversicherung versichert.
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