Ein selbstständig wegrollender Einkaufswagen auf einem Parkplatz, der ein fremdes Auto zerkratzt kann zu einem Schaden führen, der von einer privaten Haftpflichtversicherung zu tragen ist; Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 6.5.2011 – Az.: 29 Ns 3/11.
In diesem Fall war primär die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu klären. In Frage stand, ob ein Kunde eines Supermarktes sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, wenn er einen Einkaufswagen abstellt, dieser selbstständig rollt und damit ein anderes Auto beschädigt; der Kunde dies sieht und dennoch weiterfährt, ohne es dem Eigentümer des fremden Wagens zu ermöglichen, seine Personalien festzustellen.
Die erste Instanz verurteilte den Kunden noch. Es wurde die Rechtsauffassung vertreten, es liege ein Unfall im Straßenverkehr an. Dieser Auffassung schloss sich das Berufungsgericht nicht an.
Ein Unfall liege nicht vor, da zwischen beiden Fahrzeugen der Kunden kein Zusammenhang hinsichtlich eines Unfalles vorliege; der Unfall war ja durch den rollenden Einkaufswagen entstanden.
Dem zur Folge müssten auch weitergehende Ansprüche des Eigentümers des so zerkratzten Autos zivilrechtlich gegen den Kunden, der seinen Einkaufswagen schlecht parkte, durchgesetzt werden. Diese Ansprüche dürften hier dann außergerichtlich gegen eine etwaige private Haftpflichtversicherung des Kunden richten.
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